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Bestellung eines Kurators wegen Verständigungsschwierigkeiten mit einer Partei, die über keine (ausreichenden) Kenntnisse der Gerichtssprache verfügt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 596 Heft 9 v. 15.9.2013

§ 4 Abs 2 AußStrG:

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