§ 1 JN
§§ 4, 98 Abs 4 UG 2002:
Die im öffentlichen Interesse gelegene Einsetzung der Berufungskommission durch den Senat iS des § 98 Abs 4 UG 2002 kann nicht als privatrechtliche Entscheidung der Universität angesehen werden. Sie ist damit
§ 1 JN
§§ 4, 98 Abs 4 UG 2002:
Die im öffentlichen Interesse gelegene Einsetzung der Berufungskommission durch den Senat iS des § 98 Abs 4 UG 2002 kann nicht als privatrechtliche Entscheidung der Universität angesehen werden. Sie ist damit