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Hoheitlicher Charakter des Berufungsverfahrens für Universitätsprofessor/inn/en

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 600 Heft 9 v. 15.9.2013

§ 1 JN

§§ 4, 98 Abs 4 UG 2002:

Die im öffentlichen Interesse gelegene Einsetzung der Berufungskommission durch den Senat iS des § 98 Abs 4 UG 2002 kann nicht als privatrechtliche Entscheidung der Universität angesehen werden. Sie ist damit

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