Um bei Dauerschuldverhältnissen die regelmäßig nötigen Entgeltanpassungen vor allem im Massengeschäftsverkehr zustande zu bringen, hat die einschlägige Praxis zwei Möglichkeiten der Vertragsgestaltung entwickelt: einerseits die sogenannte Indexbindung, bei der die Entgelte derart mit dem vereinbarten Index (häufig Verbraucherpreisindex) verknüpft werden, dass eine Änderung dieser Bezugsgröße zu einer entsprechenden Preisanpassung führt. Als zweite Alternative kommt die sogenannte Zustimmungsfiktionslösung in Betracht. Hier wird (in der Regel via AGB) die Vereinbarung getroffen, dass Schweigen des Kunden auf ein Entgeltänderungsanbot seines Vertragspartners als Zustimmung gilt.