Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des EuGH kann nur derjenigen Person oder Stelle eine Verletzung des Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG zur Last gelegt werden, die im Typengenehmigungsverfahren als Herstellerin des Fahrzeugs auftrat und die Übereinstimmungsbescheinigung ausstellte.
10 Ob 31/23s | OGH | 19.12.2023 |
So bereits 6 Ob 161/22b, 6 Ob 16/23t, vgl 3 Ob 40/23p (T1)<br/>Daher keine Haftung aus Schutzgesetzverletzung des vom Fahrzeughersteller verschiedenen Motorenherstellers. (T2) |
9 Ob 55/23p | OGH | 23.11.2023 |
Beisatz: Auch derjenige, der ein Gebrauchtfahrzeug erworben hat, kann sich auf die Schutzgesetzverletzung der Fahrzeugherstellerin berufen. (T3) |
6 Ob 114/23t | OGH | 20.11.2023 |
Beisatz wie T2: Angesichts der tatsächlich festgestellten Kenntnis des Klägers von einer in ihren Auswirkungen noch unklaren „Betroffenheit vom Abgasskandal“ (und dem mangels weiterer Erkundigungen erfolgten In-Kauf-Nehmen der mit der Betroffenheit des Fahrzeugs vom „Abgasskandal“ verbundenen Folgen) scheidet auch eine Täuschung bzw eine Irreführung (und damit eine Grundlage für einen Schadenersatzanspruch nach §§ 874, 1295 Abs 2 ABGB) aus. (T4)<br/>Beisatz: Eine Gleichstellung von Fahrzeug- und Motorenherstellerin in Haftungsfragen kann auch nicht aus dem vom Kläger relevierten Umstand, die Beklagte sei 100%ige Gesellschafterin der Fahrzeugherstellerin (Muttergesellschaft), abgeleitet werden. (T5) |
8 Ob 85/23t | OGH | 22.03.2024 |
Beisatz wie T1: Hier: Eine Haftung des Motorenherstellers, der nicht Inhaber der EG-Typengenehmigung und Aussteller der Übereinstimmungsbescheinigung ist, ist nur nach § 1295 Abs 2 und § 875 ABGB denkbar; (T6)<br/>Beisatz: Hier: Wohnmobil auf Basis Fiat Ducato 2,3 (T7) |
10 Ob 36/23a | OGH | 16.04.2024 |
Beisatz wie T2; Beisatz wie T5; Beisatz wie T6 |
6 Ob 67/24g | OGH | 26.04.2024 |
Beisatz wie T1; Beisatz wie T2; Beisatz wie T6 |
3 Ob 145/24f | OGH | 28.10.2024 |
Beisatz wie T6<br/>Beisatz: Eine Haftung nach § 1295 Abs 2 und § 874 ABGB ist auch für Personen anzunehmen, die gleichfalls qualifiziert schuldhaft den Geschädigten zum Kauf eines Fahrzeugs verleiteten. (T8) |
8 Ob 78/24i | OGH | 24.10.2024 |
Beisatz wie T2; Beisatz wie T5<br/>Beisatz wie T6: Hätten die Kläger den Kaufvertrag mit dem selben Inhalt auch dann abgeschlossen, wenn sie von dem im Motor enthaltenen (nach ihrem Standpunkt eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellenden) Thermofenster Kenntnis gehabt hätten, so erlischt ein Ersatzanspruch nach §§ 874, 1295 Abs 2 ABGB infolge Klaglosstellung durch Installation eines Software-Updates, mit dem ein solches Thermofenster implementiert wird. (T9) |
Dokumentnummer
JJR_20231219_OGH0002_0100OB00031_23S0000_000
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