Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen, wenn jedenfalls völlige Gleichgültigkeit gegen das vorliegt, was offenbar unter den gegebenen Umständen hätte geschehen müssen.
7 Ob 10/93 | OGH | 21.04.1993 |
Veröff: VersRdSch 1993,392 = VersR 94,379 |
7 Ob 1043/93 | OGH | 02.02.1994 |
nur: Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechtes dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen. (T1)<br/>Veröff: VersRdSch 1994,315 |
7 Ob 130/06b | OGH | 21.06.2006 |
Beisatz: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Entsorgung von noch zündfähiger Asche in einem Plastikeimer in einem Schuppen, weil Versicherungsnehmer nach ordentlicher Prüfung irrtümlich von der Ungefährlichkeit der Asche ausging. (T2) |
7 Ob 301/06z | OGH | 17.01.2007 |
Auch; Beisatz: Das (regelmäßige!) Entsorgen von Aschenbecherinhalten samt sonstigen Abfällen im Gastronomiebetrieb in einen im Schankbereich stehenden und mit einem Plastikmüllsack ausgekleideten Plastikmistkübel ohne Deckel ist grob fahrlässig. (T3) Beisatz: Hier: § 61 VersVG in Verbindung mit Art 12 Abs 1 ABS 1994. (T4) |
7 Ob 22/07x | OGH | 14.02.2007 |
Auch; Beisatz: Hier: Unterbrechung der versicherten Rückreise um mit einem Schmuckkoffer einen Copyshop aufzusuchen (§ 8 AÖTB 2001). (T5) |
7 Ob 89/07z | OGH | 04.07.2007 |
Auch; Beisatz: Die Obliegenheit nach § 17 VF 50112:03, den Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, entsteht nach den Bedingungen erst ab Bekanntwerden des Versicherungsfalles. Eine geringfügige Überschreitung der Meldefrist stellt im Einzelfall keine grobe Fahrlässigkeit dar. (T6) |
7 Ob 215/07d | OGH | 16.11.2007 |
Beisatz: Es würde die Pflicht des Versicherungsnehmers, das Haus zu beaufsichtigen, überspannen, wollte man von ihm - ohne jede Anhaltspunkte, dass die Heizung ausfallen könnte - alle zwei Tage eine Kontrolle der Heizung verlangen. (T7)<br/>Beisatz: Hier: Art 8 ABEV (Wasserschaden nach Frost). (T8) |
7 Ob 20/08d | OGH | 07.02.2008 |
Beisatz: Wann und unter welchen Umständen das Entzünden von Kerzen auf einem Christbaum als grob fahrlässig anzusehen ist, hängt von den konkreten, speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ab und lässt sich daher nicht generell, sondern nur einzelfallbezogen beantworten. (T9) |
7 Ob 17/11t | OGH | 16.02.2011 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Zu § 61 VersVG; Einbruch in einen PKW wegen sichtbar angebrachtem Navigationsgerät. (T10) |
7 Ob 239/12s | OGH | 18.02.2013 |
Beisatz: Hier: Das Belassen eines Fensters in Kippstellung bei Verlassen der Räumlichkeiten (Art 4 BEFLS). (T11) |
7 Ob 89/13h | OGH | 03.07.2013 |
Beisatz: Hier: Über rund 14 Jahre hinweg immer wieder austretendes Wasser aus einem Boiler in den darunter liegenden Fußboden. (T12) |
7 Ob 9/14w | OGH | 29.01.2014 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Art 6.2 AWB. (T13) |
7 Ob 93/19f | OGH | 18.09.2019 |
Beisatz: Hier: Verwahrung von Schlüsseln in einem Wertschutzschrank in einem in unmittelbarer Nähe daneben stehenden Rollcontainer (AHB 2007). (T14) |
2 Ob 170/20v | OGH | 21.10.2021 |
nur T1; Beisatz: Hier: Anwärmen eines PKW‑Motors mittels zwischen Motorhaube und Rahmen eingeklemmten Heizlüfters. (T15) |
7 Ob 125/21i | OGH | 24.11.2021 |
Beisatz: Hier: Unterlassen der Mitteilung an den Versicherer, dass der Gegner einen Verjährungsverzicht verlangt. (T16) |
7 Ob 142/22s | OGH | 23.11.2022 |
nur T1; Beisatz: Abstellen eines KFZ auf einem Abstellplatz mit 3% bis 6% Gefälle, welches in der Folge mangels ordnungsgemäßem Einlegen des ersten Ganges oder Aktivierung der Parkbremse in den angrenzenden Fischteich rollt (AKKB 2016). (T17) |
7 Ob 179/22g | OGH | 23.11.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Keine grobe Fahrlässigkeit des VN bei fehlenden Vorhangschlössern an Schubriegeln einer Schaufenstertür nach Reparaturarbeiten durch einen Fachbetrieb. (T18) |
7 Ob 204/22h | OGH | 21.02.2023 |
Beisatz wie T1: Hier: mangelnde Veranlassung der Reinigung bzw mangelnde Kontrolle der dem Mieter überbundenen Pflicht über 10 Monate ab Versicherungsvertragsabschluss stellt mangels Verdachtsmomente gegen die Verlässlichkeit des Mieters kein grob fahrlässiges Verhalten dar (T19) |
7 Ob 59/23m | OGH | 30.08.2023 |
Beisatz: Hier: Verlassen des Hauses über mehrere Stunden bei unversperrter Terrassentür ist nicht in jedem Fall ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers. (T20)<br/>Beisatz: Wenn es der Versicherungsnehmer einmalig unterlässt, eine Terrassentür nicht zu versperren, liegt kein subjektiv schwerstens vorwerfbares Verhalten vor. (T21) |
7 Ob 127/23m | OGH | 27.09.2023 |
nur T1<br/>Beisatz: Hier: Abrollen eines Kfz mit "Hill-Holdsystem" auf abschüssigem Gelände ohne Betätigung der Handbremse oder Einlegen eines Gangs - grobe Fahrlässigkeit bejaht. (T22) |
7 Ob 106/23y | OGH | 24.10.2023 |
Beisatz: Hier: keine grobe Fahrlässigkeit bei Zusammenschau der Verhaltensweisen der Klägerin im Zuge eines Raubüberfalls in einem ihrer Geschäftsräume, wobei mehrere Gold- und Schmuckwaren geraubt wurden. (T23) |
Dokumentnummer
JJR_19930421_OGH0002_0070OB00010_9300000_001
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