- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit a: Aufwendungen für NLP-Kurse einer Lehrerin für „Deutsch und Kommunikation“ sind nicht abzugsfähig
- EStG 1988 idF BGBl 1996/201 § 20 Abs 1 Z 2 lit d: Kein steuerliches Arbeitszimmer bei Tätigkeit im Rahmen eines Botendienstes
- EStG 1988 § 61 Abs 1 und Abs 5: Voraussetzungen der Lohnsteuerbegünstigung für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
- UStG 1994 § 11, § 12 Abs 1 und Abs 14: Voraussetzung des Vorliegens einer Rechnung für Vorsteuerabzug
- GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a; BAO § 260 Abs 2, § 284: Keine Zuständigkeit des Berufungssenates für die GrESt; daher auch keine mündliche Verhandlung
- BAO §§ 78, 79; Wr VGSG § 13 Abs 1; GmbHG § 2: Problem der Rechtspersönlichkeit einer GmbH zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes (Wr Vergnügungssteuer).
- BAO § 280: Relevanter Zeitraum des zur Kenntnis Gelangens neuer Tatsachen, Beweise und Anträge; Zurechnung der Kenntnis durch AbgBeh erster Instanz an BerufungsBeh
- BAO § 93 Abs 2 und Abs 3 lit a, § 289: BAO kennt keine Aufhebung des B und Zurückverweisung der Sache an erste Instanz; Begründung eines B als Auslegungsbehelf
- BAO § 299 Abs 1 und Abs 2: Erfordernis einer Rechtsverletzung durch Aufhebungsbescheid gem § 299 BAO
- B-VG Art 119a Abs 5, EGV Art 234: Präjudizwirkung einer Vorabentscheidung des EuGH; Aufsichtsbehördliche Vorstellung als „Rechtsbehelf“
- AVG § 39 Abs 2 (ähnlich BAO § 115 Abs 1); ZustellG § 13 Abs 3, § 17: Beweislast bei behaupteter Ortsabwesenheit (und damit rechtsunwirksamer Zustellung)
- AVG § 71 Abs 1 Z 1 (= BAO § 308 Abs 1): Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: kein minderer Grad des Versehens, wenn Wirtschaftstreuhänder den Vorgang der Fristeintragung bzw die richtige Eintragung nicht kontrolliert
- FinStrG §§ 1 ff, 8; BAO §§ 115, 119: Fahrlässige Abgabenverkürzung durch Rechtsanwalt bei Angabe von Einnahmen ohne, von Ausgaben aber mit USt; Verletzung der Prüfpflicht durch AbgBeh unterbricht den Risikozusammenhang nicht
- WAO § 7 Abs 1, § 54 Abs 1 (ähnlich BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1): Haftung, wenn der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen an einen Dritten übertragen hat,
- WAO § 7 Abs 1, § 54 Abs 1 (ähnlich BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1): Beweislast ein als Vertreter einer juristischen Person zur Haftung herangezogener hat entsprechend § 1298 ABGB die Gründe darzutun, aus denen er an der Pflichterfüllung gehindert war
- DBA Ö-GB Art 2 Abs 1 lit b Z vi, Art 2 Abs 2: Die KommSt entspricht der früheren LSSt und fällt unter das DBA Ö-GB
- DBA Ö-Schweiz Art 4 Abs 1, Art 10 Abs 1, Abs 2 und Abs 3, Art 28; Vereinbarung über Entlastung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren BGBl 1975/65 Art 1 Abs 1 lit a und Abs 2, Art 2; WVK Art 31; BAO § 22: