§ 93 Abs 2 und Abs 3 lit a BAO
§ 289 BAO
Die BAO kennt keine Aufhebung des angef B unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache an die AbgBeh erster Instanz.
§ 93 Abs 2 und Abs 3 lit a BAO
§ 289 BAO
Die BAO kennt keine Aufhebung des angef B unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache an die AbgBeh erster Instanz.