§ 11 UStG 1994
§ 12 Abs 1 und Abs 14 UStG 1994
Wird USt nach § 12 Abs 14 UStG 1994 weiterverrechnet, so steht der Vorsteuerabzug nur zu, wenn die Steuer in einer Rechnung ausgewiesen ist, die sämtliche Erfordernisse des § 11 UStG 1994 erfüllt.
§ 11 UStG 1994
§ 12 Abs 1 und Abs 14 UStG 1994
Wird USt nach § 12 Abs 14 UStG 1994 weiterverrechnet, so steht der Vorsteuerabzug nur zu, wenn die Steuer in einer Rechnung ausgewiesen ist, die sämtliche Erfordernisse des § 11 UStG 1994 erfüllt.