Treuhandkonstruktionen zur Erreichung von Abkommensvorteilen oder der Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Rechtes sind mit Ziel und Zweck eines DBA unvereinbar
Art 4 Abs 1 DBA Ö-Schweiz
Treuhandkonstruktionen zur Erreichung von Abkommensvorteilen oder der Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des Bürgerlichen Rechtes sind mit Ziel und Zweck eines DBA unvereinbar
Art 4 Abs 1 DBA Ö-Schweiz