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Fahrlässige Abgabenverkürzung durch Rechtsanwalt bei Angabe von Einnahmen ohne, von Ausgaben aber mit USt; Verletzung der Prüfpflicht durch AbgBeh unterbricht den Risikozusammenhang nicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/53 Heft 4 v. 15.2.2001

§§ 1 ff FinStrG

§ 8 Abs 2 FinStrG

§ 115 BAO

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