Haftung, wenn der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen an einen Dritten übertragen hat,
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/54 Heft 4 v. 15.2.2001
ohne sich weiters darum zu kümmern, ob diese Verpflichtungen auch erfüllt werden