Wenn zivilrechtlich Rechte und Verpflichtungen der Vorgesellschaft (einer GmbH) mit der Eintragung ins Firmenbuch auf die GmbH - auch ohne Genehmigung oder Schuldübernahme - übergehen, gilt dies auch für Abgabenschulden
§ 78 BAO
Wenn zivilrechtlich Rechte und Verpflichtungen der Vorgesellschaft (einer GmbH) mit der Eintragung ins Firmenbuch auf die GmbH - auch ohne Genehmigung oder Schuldübernahme - übergehen, gilt dies auch für Abgabenschulden
§ 78 BAO