Rechtssatz
Die zum Zeitpunkt der Übergabe bloß befürchtete mangelnde Rechtsbeständigkeit der EG-Typengenehmigung, also die bloß befürchtete, aber nicht konkret drohende Aufhebung der Zulassung, ist kein Rechtsmangel.
Diesel-Abgasskandal — Abschalteinrichtung — Rechtsmangel — Thermofenster
10 Ob 36/23a | OGH | 16.04.2024 |
Beisatz: Dies gilt solange als die Typengenehmigung aufrecht ist und keine behördlichen Nutzungsverbote oder Nutzungsbeschränkungen gegeben sind. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20230906_OGH0002_0030OB00040_23P0000_000
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