Judikatur ZIK
- Geltendmachung des Anspruchs auf Lastenfreistellung
- Prozessunterbrechung: Keine Entscheidung über davor erhobenes Rechtsmittel
- Prozessunterbrechung: Zulässige Revision gegen trotzdem ergangene Entscheidung
- Prozessunterbrechung: Beachtlichkeit nachträglicher Entscheidungen
- Kostenersatz für die Geltendmachung der Exekutionssperre
- Befriedigung aufgrund einer Gesamtbereinigung wechselseitiger Forderungen ist nicht isoliert anfechtbar
- Befriedigung einer Gläubigerin durch einen Dritten betrifft nicht Vermögen des Gemeinschuldners
- Ermittlungsauftrag an Gläubigerschutzverband im Konkurseröffnungsverfahren
- Keine Begünstigung einer Masseforderung durch einstweilige Verfügung
- Bestimmung der (Sonder-)Massekosten bei kridamäßiger Verwertung I
- Bestimmung der (Sonder-)Massekosten bei kridamäßiger Verwertung II
- Zuständigkeit für Konkursverfahren/Prüfung der Konkurseröffnungsvoraussetzungen
- Kein Rekurs seitens des bezahlten Konkursantragstellers
- Rekursfrist bei Konkursantragsabweisung mangels Kostendeckung
- Kosten des Konkurseröffnungsverfahrens - Ersatzpflicht des antragstellenden Gläubigers
- Prüfungsprozess nur über die angemeldete Konkursforderung
- Streit um freihändige Gesamtveräußerung
- Festlegung des geringsten Gebots bei kridamäßiger Verwertung
- Prüfung der Masseverwalterhaftung im Konkurs
- Vollzahlungsversprechen nach (Zwangs-)Ausgleichsbestätigung
- Wahrnehmung der Zwangsausgleichswirkungen im Leistungsprozeß
- Befangenheitsbegriff im Konkursverfahren
- Schuldenregulierungsverfahren: Gesellschafter/Geschäftsführer ist kein Unternehmer
- Fehlende Zustimmung des Ausgleichsverwalters zu Schuldnerhandlung
- Konkursgläubiger eines Miterben sind keine am Nachlaß beteiligten Personen
- Anrechnung von Teilzahlungen/„sonstige Ansprüche“ des Arbeitnehmers
- Amtswegige Verjährungsprüfung durch das Bundessozialamt
- Sicherung des nicht verbrauchten Zeitausgleiches
- Versäumungsnachsicht bei unterlassener Forderungsanmeldung
- Zum maßgebenden Einfluss der Kreditgeberin auf die Geschäftsführung des späteren Gemeinschuldners