Rechtssatz
Der zur Überzeugung der Tatrichter von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen aufgrund des von diesem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruckes führende kritisch-psychologische Vorgang als solcher ist der Anfechtung mit Mängelrüge entzogen.
13 Os 38/03 | OGH | 30.04.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Diese beweiswürdigenden Erwägungen können - wenn sie nicht undeutlich oder in sich widersprechend sind - nur mit einer im kollegialgerichtlichen Verfahren nicht zulässigen Schuldberufung angefochten werden. (T1) |
12 Os 14/03 | OGH | 05.06.2003 |
Beisatz: Oder von der Aussageehrlichkeit eines Angeklagten. (T2) |
11 Os 56/03 | OGH | 05.08.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Der den Verfahrensergebnissen vom Schöffengericht jeweils zuerkannte Beweiswert, mithin auch die einer Zeugin zugebilligte Glaubwürdigkeit, ist einer Anfechtung unter dem Gesichtspunkt der Mängelrüge entzogen. (T3) |
15 Os 163/03 | OGH | 27.05.2004 |
Auch; Beisatz: Hier: Glaubwürdigkeit des Angeklagten. (T4) |
11 Os 128/04 | OGH | 07.12.2004 |
Auch; Beisatz: Hier: Ruhiges Verhalten eines Opfers bei polizeilicher Sachverhaltsermittlung stellt dessen Aufrichtigkeit nicht ernsthaft in Frage. (T5) |
13 Os 115/05v | OGH | 23.11.2005 |
Vgl auch; Beisatz: Kritik am Beweiswert der Aussage eines Zeugen ist nicht Gegenstand der Mängelrüge. (T6) |
11 Os 56/06d | OGH | 19.09.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Anfechtungsrelevante erhebliche Bedenken werden dann nicht geltend gemacht, wenn aktenkundige Beweisergebnisse nicht gegen die Feststellung einer entscheidenden Tatsache, sondern isoliert gegen den persönlichen Eindruck der Tatrichter von der Unglaubwürdigkeit des Angeklagten ins Treffen geführt werden. (T7) |
14 Os 6/08a | OGH | 19.02.2008 |
Beisatz: Die Überzeugung der Tatrichter von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen aufgrund des in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindrucks ist ein kritisch-psychologischer Vorgang, der als solcher einer Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde entrückt ist (WK-StPO § 281 Rz 431). (T8) |
11 Os 93/08y | OGH | 19.08.2008 |
Auch; Beisatz: Die Überzeugung der Tatrichter von der Glaubwürdigkeit einer Person kann aus § 281 Abs 1 Z 5a StPO - und auch aus Z 5 - nicht releviert werden. (T9) |
12 Os 3/09x | OGH | 19.02.2009 |
Vgl; Beisatz: Letztlich stellen Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit (wie hier: der Belastungszeugin) nichts anderes als eine erhebliche Tatsache dar, deren sachverhaltsmäßige Bejahung oder Verneinung in Frage zu stellen auf eine Bekämpfung der Beweiswürdigung hinausläuft. (T10) |
11 Os 82/09g | OGH | 23.06.2009 |
Beisatz: Der der Überzeugung der Tatrichter von der Glaubwürdigkeit zugrunde liegende kritisch-psychologische Vorgang als solcher aber ist der Anfechtung mit Mängelrüge entzogen. (T11) |
11 Os 40/09f | OGH | 26.05.2009 |
Beisatz: Die Glaubwürdigkeit einer Person stellt keine entscheidende Tatsache dar und ist daher der Anfechtung mit Mängelrüge entzogen. (T12) |
15 Os 164/10x | OGH | 04.05.2011 |
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13 Os 140/11d | OGH | 19.01.2012 |
Beisatz: Dabei handelt es sich nämlich um keine entscheidende Tatsache (weil kein gesetzliches Tatbild darauf abstellt), vielmehr um beweiswürdigende Erwägungen, die ‑ wenn nicht undeutlich (Z 5 erster Fall) oder in sich widersprüchlich (Z 5 dritter Fall) ‑ nur Gegenstand einer gegen kollegialgerichtliche Entscheidungen unzulässigen Schuldberufung sein könnten. (T13); Beis ähnlich wie T12 |
11 Os 31/12m | OGH | 19.04.2012 |
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14 Os 98/12m | OGH | 16.10.2012 |
Beisatz: Hier: Durch Vorführung der Ton- und Bildaufnahme über die kontradiktorische Vernehmung in der Hauptverhandlung gewonnener persönlicher Eindruck. (T14) |
14 Os 86/14z | OGH | 11.09.2014 |
Auch; Beisatz: Die Beurteilung der Überzeugungskraft von Aussagen kann allerdings unter dem Gesichtspunkt der Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) mangelhaft erscheinen, wenn sich das Gericht mit gegen die Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit sprechenden Beweisergebnissen nicht auseinandergesetzt hat. Der Bezugspunkt besteht jedoch nicht in der Sachverhaltsannahme der Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit, sondern ausschließlich in den Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen. (T15) |
11 Os 113/15z | OGH | 17.09.2015 |
Auch; Beisatz: Hinweis auf den in der Aussagepsychologie verwendeten Begriff „Glaubhaftigkeit“. (T16)<br/> |
13 Os 42/21g | OGH | 14.07.2021 |
Vgl; Beis nur wie T6; Beis nur wie T12 |
15 Os 22/24k | OGH | 17.04.2024 |
vgl; Beisatz wie T8; Beisatz wie T10 |
Dokumentnummer
JJR_19970212_OGH0002_0130OS00012_9700000_001
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