Aufsätze
- Sindelar, Das deutsche Investmentmodernisierungsgesetz
- Dobringer, Schandl-Greyer, Österreichs Kreditinstitute im 1. Halbjahr 2004
- Apathy, Auswirkungen der Judikatur zu Verbraucherverträgen auf Bankgeschäfte mit Unternehmern
- Körber, Die zivilrechtliche Haftung bei Mißbrauch von Kreditkartendaten im Internet nach österreichischem Recht
- Das vertragliche Zessionsverbot de lege ferenda
- Meyer zu Selhausen, Ist die Validierung von Kreditportfoliorisikomodellen prinzipiell unmöglich?
Rechtsprechung
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Koziol, Kenntnis des Gläubigers von der schlechten wirtschaftlichen Lage des Schuldners; Hauptschuldner als Gehilfe des Gläubigers bei der Aufklärung des Bürgen.
- Bei Pfandschuldnern ist ein krasses Mißverhältnis zwischen Haftungsumfang und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgeschlossen. Banken haben Interzedenten nur ausnahmsweise über die Vermögensverhältnisse des Schuldners aufzuklären.
- Verwendungsanspruch des bei der Meistbotsverteilung mangels Anmeldung nicht zum Zug gekommenen Hypothekargläubigers.
- Koziol, Zahlt der nicht verständigte Schuldner auf ein Konto des Zedenten, so steht dem Zessionar ein Verwendungsanspruch gegen die kontoführende Bank zu, wenn diese zugleich Sicherungszessionarin ist.
- Der Übergang nach Konkurseröffnung einer rechtskräftig festgestellten Konkursforderung auf einen neuen Gläubiger ist in bestimmten Fällen einem nachträglichen Prüfungsverfahren zu unterziehen.
- Die Einverleibung von Pfandrechten gegen den eingeantworteten, aber noch nicht einverleibten Erben ist unzulässig.
- § 3 Abs 2 NO und § 7 Abs 2 EO enthalten unabdingbares Recht.
Buchbesprechungen
- Oppitz, Oppitz, M.: Kapitalmarktrechts-Kommentar
- Fichtel, Fichtel, L.: Focus-Lexikon