Die Nutzung von Kreditkarten hat durch den Aufschwung des E-Commerce eine Renaissance erfahren. Kein anderes Zahlungsmittel ist zur Zeit besser den Herausforderungen des weltumspannenden Internet-Handels gewachsen. Doch ist auch kein anderes Zahlungsmittel so mißbrauchsanfällig. Einem Mißbrauch der Kartendaten durch unbefugte Dritte entgegenwirkende Sicherungsverfahren konnten sich bisher kaum durchsetzen. Zwar scheidet eine verschuldensunabhängige Risikoüberwälzung auf den Karteninhaber nach § 31a KSchG grundsätzlich aus. Doch werfen insoweit gerade die neuen Sicherungsverfahren Probleme auf. Im Verhältnis zwischen Kartenunternehmen und Händlern weisen die AGB der österreichischen Kartenunternehmen das Mißbrauchsrisiko für den Fernabsatz den Händlern zu. Der deutsche BGH hat vergleichbare AGB deutscher Kartenunternehmen im Jahre 2002 als unangemessen verworfen. Die österreichischen AGB dürften dagegen den Anforderungen des ABGB genügen.