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GuK-AV – Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.9.2010

GuK-AV § 0

Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung

Kurztitel

Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 179/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 296/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.09.2010

Abkürzung

GuK-AV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung – GuK-AV)

StF: BGBl. II Nr. 179/1999 [CELEX-Nr.: 377L0452]

Änderung

BGBl. II Nr. 296/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 57 und 62 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/1998, wird verordnet:

Inhaltsübersicht

1. Abschnitt
Ausbildung

§ 1 Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Allgemeines

§ 2 Ausbildungsziele

§ 3 Didaktische Grundsätze

§ 4 Fachspezifische und organisatorische Leitung

§ 5 Medizinisch-wissenschaftliche Leitung

§ 6 Lehrkräfte, Lehrtätigkeit

§ 7 Fachkräfte

§ 8 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule

§ 9 Ausbildungsjahr

§ 10 Ausbildungszeiten

§ 11 Teilnahmeverpflichtung

§ 12 Versäumen von Ausbildungszeiten, Lehrerkonferenz

§ 13 Unterbrechung der Ausbildung

§ 14 Schulwechsel

§ 15 Theoretische Ausbildung

§ 16 Durchführung des Unterrichts

§ 17 Verlegung von Unterrichtsstunden und -fächern

§ 18 Praktische Ausbildung

§ 19 Durchführung der praktischen Ausbildung

§ 20 Praktische Ausbildung während der Nachtzeit

§ 21 Wahlpraktikum

§ 22 Praktikum nach Wahl der Schule

§ 23 Diplomprüfungsbezogenes Praktikum

2. Abschnitt
Prüfungen und Beurteilungen

§ 24 Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung

§ 25 Beurteilung der theoretischen Ausbildung

§ 26 Dispensprüfung

§ 27 Beurteilung der praktischen Ausbildung

§ 28 Wiederholen einer Einzelprüfung oder Teilprüfung einer Einzelprüfung

§ 29 Wiederholungsprüfungskommission

§ 30 Nichtantreten zu einer Prüfung, Nachtragsprüfung

§ 31 Wiederholen eines Praktikums

§ 32 Wiederholen eines Ausbildungsjahres

§ 33 Ausscheiden aus der Ausbildung

§ 34 Aufsteigen in das nächsthöhere Ausbildungsjahr

§ 35 Zeugnis

§ 36 Schulautonomer Bereich

3. Abschnitt
Diplomprüfung

§ 37 Allgemeines

§ 38 Zulassung zur Diplomprüfung

§ 39 Diplomprüfungsinhalt

§ 40 Fachbereichsarbeit

§ 41 Praktische Diplomprüfung

§ 42 Mündliche Diplomprüfung

§§ 43 bis 45 Ablauf der mündlichen Diplomprüfung

§ 46 Beurteilung der Diplomprüfung

§ 47 Gesamtbeurteilung der Diplomprüfung

§ 48 Diplomprüfungsprotokoll

§ 49 Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der Diplomprüfung

§ 50 Wiederholen der Diplomprüfung

§ 51 Wiederholen des dritten Ausbildungsjahres

§ 52 Diplom

4. Abschnitt
Verkürzte Ausbildungen

§ 53 Allgemeines

§ 54 Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer

§ 55 Verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere

§ 56 Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung

§ 57 Verkürzte Ausbildung für Hebammen

§ 58 Verkürzte Ausbildung für Mediziner

5. Abschnitt
Nostrifikation

§ 59 Allgemeines

§ 60 Ergänzungsausbildung

§ 61 Wiederholen und Abbruch der Ergänzungsausbildung

§ 62 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

6. Abschnitt
Kompensationsmaßnahmen – EWR

§ 63 Allgemeines

§ 64 Anpassungslehrgang

§ 65 Eignungsprüfung

§ 66 Wiederholen

§ 67 Bestätigung

7. Abschnitt
Vermittlungs- und Austauschprogramme

§ 68 Vermittlungs- und Austauschprogramme

8. Abschnitt
Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 69 Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere

§ 70 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule

§ 71 Anzeige des ersten Ausbildungsjahres

§ 72 Übergangsbestimmung

§ 73 Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage 1

Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege

Anlage 2

Spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege

Anlage 3

Spezielle Grundausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege

Anlage 4

Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer

Anlage 5

Verkürzte Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege für Pflegehelfer

Anlage 6

Verkürzte Ausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer

Anlage 7

Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für diplomierte Kinderkrankenpfleger

Anlage 8

Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger

Anlage 9

Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Hebammen

Anlage 10

Verkürzte Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege für Hebammen

Anlage 11

Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Mediziner

Anlage 12

Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere

Anlage 13

Zeugnis über das Ausbildungsjahr

Anlage 14

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung

Anlage 15

Bestätigung über den Anpassungslehrgang

Anlage 16

Bestätigung über die Eignungsprüfung

Anlage 17

Zeugnis über die Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere

Anlage 18

Diplomprüfungszeugnis

Anlage 19

Diplom allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege

Anlage 20

Diplom spezielle Grundausbildungen

  

Schlagworte

e-rk3

Gesundheitspflege, Unterrichtsfach, Ergänzungsprüfung, Vermittlungsprogramm, Schlußbestimmung, Kinderpflege

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2020

Gesetzesnummer

10011179

Dokumentnummer

NOR40121709

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