Rechtssatz
Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit jedenfalls noch ohne Einschränkung ausüben ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich.
10 ObS 247/97i | OGH | 12.08.1997 |
Vgl; Beisatz: Grundsätzlich ist ein einziger Verweisungsberuf bereits für die Verneinung der Invaliditätspension ausreichend (10 ObS 178/97t). (T1) |
10 ObS 228/01d | OGH | 05.09.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Erwerbsunfähigkeit wird ausgeschlossen, wenn auch nur ein Verweisungsberuf vorhanden ist. (T2) |
10 ObS 72/02i | OGH | 19.03.2002 |
nur: Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit ausüben ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19890704_OGH0002_010OBS00206_8900000_001
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