Editorial
- Wenusch, Der ungehobene Schatz ...
Aufsatz
- Wenusch, Deliktische Warnpflichtverletzung?
Judikatur
- Wenusch, Zur Haftung des Verkäufers von Bauprodukten
- Hayek, Zur Auslegung von ÖNORMEN und zur zeitnahen Vorlage von Regieaufzeichnungen
- Die Haftrücklassgarantie soll den Begünstigten so stellen, als hätte er die fragliche Summe noch gar nicht aus der Hand gegeben
- Haftung für den habituell untüchtigen Besorgungsgehilfen
- Wenusch, Wird eine Funktion geschuldet, können keine Sowiesokosten entstehen
- Baugrundrisiko und Warnpflicht
- Wieder einmal: Der Vorbehalt des Werkunternehmers, der gemäß ÖNORM B 2110 bei Rechnungsabstrichen notwendig ist, um den Anspruch nicht zu verlieren
- Zur Warnpflicht des Werkunternehmers gegenüber einem sachkundigen Werkbesteller
Gedankensplitter
- Wenusch, Stand der Technik: Quo vadis
Praktisches
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- Wissenswertes und Aktuelles
- Stibi, Dokumentationsbestimmungen der ÖNORM B 2110 – juristische Bedeutung
- Grün, Europäische Normen – die unbekannte Größe
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