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Die Haftrücklassgarantie soll den Begünstigten so stellen, als hätte er die fragliche Summe noch gar nicht aus der Hand gegeben

JudikaturZRB 2015, 105 Heft 3 v. 1.9.2015

Deskriptoren: Ablösung; Bankgarantie; Bedingung; Garantie; Garantieerklärung; Garantiestrenge; Haftrücklass; Haftrücklassgarantie; Haftungsrücklass; Haftungsrücklassgarantie; Inkrafttreten; Mahnverfahren; Rechtskraft; Sicherheit; Sicherstellung; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Zahlungsbefehl

ABGB § 880a, ABGB § 914

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