Die Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil beim Bauablauf. Durch eine vollständige Dokumentation sollen Streitigkeiten über Tatsachen vermieden werden, zumal die spätere Ermittlung von Tatsachen oftmals schwierig ist. Ein unwidersprochener Eintrag im Baubuch bedeutet jedoch nicht bereits einen klagbaren Anspruch des den Eintrag verfassenden Vertragspartners. Die wichtigsten Dokumentationsvorschriften nach der ÖNORM B 2110 sowie die Wirkungen von Eintragungen werden in der Folge im Überblick dargestellt.