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Baugrundrisiko und Warnpflicht

JudikaturZRB 2015, 115 Heft 3 v. 1.9.2015

Deskriptoren: Warnpflicht; Sittenwidrigkeit

ABGB § 879 Abs 3, ABGB § 1168a

Eine Klausel, mit der die Prüfpflicht hinsichtlich der bereitgestellten Materialien auf den Werkbesteller überwälzt wird, ist nicht – wegen eines Verstoßes gegen § 879 Abs 3 ABGB – nichtig, sondern vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Warnpflicht nach § 1168a ABGB durchaus vertretbar.

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