Deskriptoren: Auslegung; Dokumentation; Leistungsaufstellung; Regieaufzeichnung; Regiebericht; Regiebestätigung; Regieleistung; Überprüfung
ABGB § 6, ABGB § 914, Punkte 6.4.3. und 8.2.3.3. ÖNORM B 2110 (idF ab 2009)
ÖNORMEN sind objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut, das heißt unter Verzicht auf außerhalb des Textes liegende Umstände, gemäß § 914 ABGB auszulegen. Sie sind so zu verstehen, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen des angesprochenen Adressatenkreises erschließen; im Zweifel bildet die Übung des redlichen Verkehrs einen wichtigen Auslegungsbehelf.