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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 7/1997

Heft 7 v. 1.4.1997

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG § 2 Abs 2; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Die objektiv ertragsfähige Vermietung eines Gebäudes ist trotz Gesamtverlustes keine Liebhaberei, wenn das Gewinnstreben nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Mieters
  2. EStG § 2 Abs 2; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Eine wesentliche Erhöhung der Näch­tigungspreise ist eine Änderung der Bewirtschaftungsart, die das Vorliegen eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes bedingt
  3. EStG 1972 § 37 Abs 2 Z 1, § 38 Abs 4: Steuerbegünstigung für eine zweijährige Mitarbeit bei der Entwicklung eines neuen Medikamentes durch einen Pharmakonzern;
  4. BAO § 260: Keine Rechtswidrigkeit der Berufungsentscheidung, wenn die ziffernmäßige Berechnung zwar nicht im Anschluß an die mündliche Verhandlung verkündet wird, sich aber aus dem Akt ergibt bzw innerhalb der kurzen Beratungszeit angestellt werden konnte
  5. EStG § 6; BAO §§ 19, 209 Abs 1: Die Forderung aus einer Geschäftsführungs­tätigkeit ist unabhängig von der Rechnungslegung zu bilanzieren bzw als Übergangsgewinn anzusetzen; Verjährungsunterbrechung durch Prüfungsauftrag und anschließende abgabenbehördliche Prüfung
  6. EStG § 24: Die Verpachtung des Betriebes ist nur dann eine Betriebsaufgabe, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalles objektiv darauf schließen lassen,
  7. EStG § 34 Abs 1 und 3: Die Abgabe einer unbedingten Erbserklärung aus freien Stücken berechtigt nicht zum Abzug von Pflichtteilsergänzungs-, Ausstattungs- und Heiratsgutsansprüchen der Geschwister als außergewöhn­liche Belastung
  8. EStG § 68 Abs 1 und 2: Im Rahmen des Urlaubsentgelts an Dienstnehmer gezahlte Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden sind nicht steuerfrei, weil während des Urlaubs diese steuerlich begünstigten Leistungen nicht erbracht werden
  9. BAO §§ 9, 80 Abs 1: Der Verkauf des Firmenwertes ist eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers, wenn die darauf entfallende Umsatzsteuer wegen Kompensation des Kaufpreises mit einer Gegenforderung des Erwerbers nicht zufließt und entrichtet werden kann
  10. BAO §§ 184, 287 Abs 4: Schätzung bei einer Kfz-Reparaturwerkstätte wegen fehlender Aufzeichnungen über die Dauer und Art der Tätigkeit der Arbeitnehmer;
  11. BAO § 232: Ein Sicherstellungsauftrag kann auch vor Abschluß des Ermittlungsverfahrens erlassen werden, wenn der abgabepflichtige Tatbestand verwirklicht ist,
  12. BAO § 236 Abs 1: Keine sachliche Unbilligkeit des Säumniszuschlages, wenn das Guthaben aus einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung erst zwanzig Tage nach deren Einreichung festgesetzt und antragsgemäß überrechnet wird
  13. BAO § 293 Abs 1 und 2: Der unterlassene Abspruch über die Berufung gegen die Wiederaufnahme kann berichtigt werden, wenn aus der Einleitung sowie der Begründung der Berufungsentscheidung das offenkundige Versehen eindeutig hervorgeht
  14. GEG § 9 Abs 1 und 2: Voraussetzung für die Gewährung eines Nachlasses ist, daß die Entrichtung trotz Zahlungserleichterungen noch immer eine besondere Härte darstellen würde
  15. GEG § 9 Abs 2: Eine im Vorschreibungsverfahren nicht geltend gemachte Gerichtsgebührenbefreiung kann nicht durch Nachlaß nachgeholt werden
  16. GGG § 2 Abs 1 lit a; TP 1 Anm 1: Die Gebührenpflicht entsteht mit der Überreichung der Klage, auch wenn darin ein in der Folge abgewiesener Verfahrenshilfeantrag gestellt wird
  17. GGG § 18 Abs 1 und 2 Z 2: Die Gerichtsgebühr für einen Vergleich über die Höhe des Mietzinses ist von der zehnfachen Jahresleistung für Leistungen von unbestimmter Dauer festzusetzen,
  18. GGG TP 2 Anm 3; § 2 Z 1 lit c: Die Pauschalgebühr für eine Nichtigkeits­berufung ist auch dann zu entrichten, wenn das gesamte Verfahren gem § 6 KO für nichtig erklärt und die Berufung daher zurückgezogen wird
  19. GGG TP 9 Anm 7 und 8; GBG § 15 Abs 1: Die Eintragung von Pfandrechten für dieselbe Forderung an einem Grundbuchskörper und an einem darauf befindlichen Superädifikat ist unter denselben Voraussetzungen wie eine Simultanhypothek befreit
  20. GGG TP 10 II lit a; Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken §§ 2, 3 und 51 Abs 3: Die Eintragung einer Schiff­hypothek nach Abtretung der besicherten Forderung
  21. GGG TP 9; WFG 1984 § 53 Abs 3: Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist die Zusicherung einer Förderung bereits vor Entstehen der Gebühren­pflicht
  22. FinStrG § 33 Abs 1: Der Bescheid der Finanzstrafbehörde muß das Entstehen der Abgabenschuld, deren Verkürzung dem Beschuldigten vorgeworfen wird, darlegen
  23. FinStrG §§ 108, 185; BAO § 176 Abs 1: Ab der BAO-Novelle 1980 enthält § 108 FinStrG eine echte Gesetzeslücke, die durch analoge Anwendung des § 176 Abs 1 BAO zu schließen ist;
  24. FinStrG §§ 108, 185; BAO § 176 Abs 1: Die Kosten der Herstellung von lesbaren Wiedergaben aus der Mikrofichedatei samt Arbeitsstunden sind notwendige Barauslagen, die einer Bank als Auskunftsperson im Finanzstrafverfahren zu ersetzen sind,
  25. VStG § 5 Abs 2: Die Finanzstrafbehörde hat auch bei vorsätzlicher Verkürzung der Vergnügungssteuer Feststellungen zu dem vom Beschuldigten geltend gemachten Milderungsgrund des Rechtsirrtums zu treffen
  26. VStG § 19 Abs 2: Die Berufungsbehörde muß trotz Einschränkung der Berufung auf die Strafhöhe die zur Last gelegte Schuldform zwecks Strafbemessung überprüfen
  27. VStG § 19 Abs 2; StGB § 34 Z 12: Das Unrechtbewußtsein setzt nur das allgemeine Wissen um das rechtliche Verbotensein des Verhaltens voraus; ein Rechtsirrtum liegt auch dann nicht vor, wenn der Beschuldigte über die Höhe der Abgabe irrt
  28. VStG § 50 Abs 2, § 50 Abs 6: Die Einzahlung des Strafbetrages mittels des Originalbelegs bei einem Kreditinstitut ist keine Zahlungsverweigerung
  29. Burgenländische LAO § 213 (BAO § 289): Eine kassatorische Entscheidung zum Zweck der neuerlichen Durchführung eines erstinstanzlichen Verfahrens ist unzulässig;
  30. Kärntner GetränkeabgabeG §§ 6, 8, 12, 13; Villacher GetränkeabgabeV § 7: Die Verpackungskomponenten sind bei Ermittlung der Getränkesteuer vom Wareneingang oder dem Wareneinsatz nicht in die getränkesteuerpflichtige Bemessungsgrundlage einzubeziehen
  31. Niederösterreichisches KanalG § 1a Z 9, § 3 Abs 2, § 12 Abs 1, § 17 Abs 3: Die Gebührenschuld entsteht mit der Rechtskraft des Bescheides über die Verpflichtung zum Anschluß;
  32. Niederösterreichisches KanalG § 5b: Verminderung des Gebührenanteiles wegen offensichtlichem Mißverhältnis zwischen Gebührenanteil und dem tatsächlich für die Schmutzwasserentsorgung entstehenden Kostenaufwand
  33. Niederösterreichisches KanalG § 9 Abs 1, § 12 Abs 1: Entstehen der Gebührenschuld bei Bauführung auf einer im Verpflichtungsbereich eines öffentlichen Kanals gelegenen Liegenschaft
  34. Niederösterreichische LAO § 70 Abs 2, §§ 76, 151 (BAO § 93 Abs 2, §§ 101, 199): Die Miteigentümer einer Liegenschaft sind nicht zur Erhebung einer Berufung gegen einen an „und Mitbesitzer“ adressierten Bescheid legitimiert,
  35. Niederösterreichische LAO §§ 73, 76, 192, 201 Abs 1, § 208 (BAO §§ 96, 101, 246 Abs 1, §§ 257, 258); ZustellG §§ 7, 17 Abs 3: Ein nur einem von zwei Bescheidadressaten zugestellter Bescheid
  36. Salzburger LAO § 70 Abs 1 (BAO § 96): Bei Nennung zweier Behörden in einer Erledigung muß die bescheiderlassene Behörde nach objektiven Gesichtspunkten erkennbar sein
  37. Wiener VergnügungssteuerG § 13 Abs 1, § 14 Abs 2, § 17 Abs 3: Inhaber des für das Halten des Apparates benützten Raumes ist derjenige, der die faktische Herrschaft über die Räume ausübt
  38. Wiener VergnügungssteuerG § 6 Abs 4: Einzelne Spielbereiche desselben Gerätes sind nicht als selbständige Apparate anzusehen, t