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Wiener VergnügungssteuerG § 6 Abs 4: Einzelne Spielbereiche desselben Gerätes sind nicht als selbständige Apparate anzusehen, t

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 179 Heft 7 v. 1.4.1997

wenn sich der durch einen nahezu gleichzeitigen Münzeinwurf ausgelöste Geschehensablauf im nichtaktivierten Bereich nicht als Spiel, sondern als Fehlfunk­tion erweist und dem Kunden ein Anspruch auf Rückzahlung des Spiel­einsatzes erwächs

§ 6 Abs 4 Wr VergnügungssteuerG 1987

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