Rechtsprechung
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- Ordentliche Gerichte
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- »Zivilsachen
- Beseitigungsanspruch wegen Lichtentzugs durch Bäume setzt die Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung voraus
- Verzicht auf eine Servitut bedarf der Verbücherung
- Auflösung einer "auf ewig" eingegangenen Verpflichtung bei Unzumutbarkeit oder Unerschwinglichkeit
- Kein Verlust des Vorausvermächtnisses der Wohnung durch vom Erblasser erzwungenes Verlassen der Ehewohnung
- Verspätete Hinterlegung des beim RA eingegangenen Betrages und Aufrechnung mit dem Honoraranspruch
- Aufrechnung nach Verständigung von der Zession künftiger Forderungen / Kostenforderung des Rechtsanwaltes
- Keine Abweisung eines Grundbuchsgesuchs, das von Erledigung einer Vorentscheidung abhängt
- Gemeinschaftsteilung durch Begründung von Wohnungseigentum bei "gemischtem" Objekt
- Maklerprovision bei Erwerb einer Liegenschaft in einem Bieterverfahren
- Anforderungen an einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen
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- Arbeits- und Sozialgerichtssachen
- Zeiterfassung durch Fingerscanning wegen Berührung der Menschenwürde zustimmungspflichtig
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