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Auflösung einer "auf ewig" eingegangenen Verpflichtung bei Unzumutbarkeit oder Unerschwinglichkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 716 Heft 11 v. 1.11.2007

§§ 710, 901, 914, 920 und 938 ABGB:

Die auf unbegrenzte Dauer übernommene Verpflichtung der Geschenknehmerin, auf einer geschenkten Liegenschaft ein Erholungsheim zu betreiben, kann wegen Unzumutbarkeit oder Unerschwinglichkeit erlöschen, wenn der Wert des Geschenks durch die Aufwendungen für dessen Erhaltung und Betrieb überstiegen wird.

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