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Anforderungen an einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 735 Heft 11 v. 1.11.2007

Verordnung (EG) Nr 805/2004 ABl L 143/15 (EuVTVO):

Eine Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) bestätigt wurde, wird in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann.

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