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Maklerprovision bei Erwerb einer Liegenschaft in einem Bieterverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 730 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 6 MaklerG

§§ 1267 ff ABGB:

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, wenn seine Tätigkeit das abgeschlossene Geschäft - bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände des jeweiligen Falls - adäquat kausal (mit-)verursachte. Auf diesem Boden ist im Geschäftszweig der gewerblichen Immobilienmakler bereits die bloße Nachweisung einer Vertragsabschlussgelegenheit gem § 6 Abs 2 MaklerG provisionsbegründend.

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