Der 20. Bericht will, wie schon einmal zur Halbzeit, mehr zusammenfassen als zergliedern. Unter den Baugesetzen der Bundesverfassung ist, neben dem überragenden Rechtsstaatspostulat, dem demokratischen Prinzip in der jüngeren Rsp Kontur verliehen worden. Der Grundrechtsschutz hat sich auf hohem Niveau eingependelt. Beamtenrechtliche Streitigkeiten können in den Anwendungsbereich des Art 6 Abs 1 MRK fallen. Ein "Massenverfahren" zum Insolvenz-EntgeltsicherungsG und seine Begleitumstände haben den VfGH zu einer Einschränkung des Anlassfall-Begriffes motiviert. Gemeinschaftsrecht, Gesetzmäßigkeitsgrundsatz und Verweisungstechnik stehen in einem aufklärungsbedürftigen Dreiecksverhältnis zueinander.