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VEVO 2022 – Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.2023

VEVO 2022 § 0

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

Kurztitel

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 480/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.01.2023

Abkürzung

VEVO 2022

Index

82/05 Lebensmittelrecht; 86/01 Veterinärrecht allgemein

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 – VEVO 2022)

StF: BGBl. II Nr. 480/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4, 4a und 4b des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 258/2021 sowie der §§ 48 und 49 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 256/2021 und § 2 Abs. 1 bis 3 des Tiergesundheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 133/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, in Verbindung mit der Veterinärrechtsnovelle 2021, BGBl. I Nr. 73/2021, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Sachlicher Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Veröffentlichungen in den Amtlichen Veterinärnachrichten

§ 4.

Verweisungen und durchgeführte unionsrechtliche Vorschriften

2. Hauptstück
Besondere Bestimmungen

1. Abschnitt
Kontrollpflicht und Ausnahmebestimmungen

§ 5.

Kontrollpflicht

§ 6.

Veterinärabkommen

§ 7.

Tiere, die von der veterinärbehördlichen Kontrolle ausgenommen sind

§ 8.

Waren und Gegenstände, die von der veterinärbehördlichen Kontrolle ausgenommen sind

2. Abschnitt
Allgemeine Einfuhr- und Durchfuhrbestimmungen

§ 9.

Bescheinigungen

§ 10.

Formulare

§ 11.

Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen

§ 12.

Bewilligungsfreie Einfuhr

§ 13.

Bewilligungspflichtige Einfuhr

§ 14.

Einfuhrbewilligungen

§ 15.

Zulassung der Herkunftsbetriebe

§ 16.

Zulassung der Bestimmungsbetriebe

3. Abschnitt
Besondere Einfuhr- und Durchfuhrbestimmungen

§ 17.

Einfuhr- und Durchfuhrverbote

§ 18.

Beschränkungen im Seuchenfall

§ 19.

Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates

§ 20.

Durchfuhr von Tieren

§ 21.

Durchfuhr von Waren und Gegenständen

§ 22.

Wiedereinfuhr von Tieren

§ 23.

Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen

§ 24.

Transportmittel und -behältnisse

§ 25.

Transport zum und Maßnahmen am Bestimmungsort bei lebenden Tieren

§ 26.

Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort und Maßnahmen am Bestimmungsort

4. Abschnitt
Veterinärbehördliche Grenzkontrolle

§ 27.

Grenzkontrolle

§ 28.

Kontrollorgane

§ 29.

Gebühren

§ 30.

Anmeldung von Sendungen

§ 31.

Grenztierärztliche Kontrolle

§ 32.

Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, Warenuntersuchung

§ 33.

Grenztierärztliche Zulassung zur Einfuhr oder Durchfuhr

§ 34.

Zurückweisung

§ 35.

Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern

§ 36.

Tiere, die nicht der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden, und Heimtiere, die nicht der Kontrolle gestellt wurden

§ 37.

Waren und Gegenstände, die nicht der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden

§ 38.

Packstück- und Raumverschlüsse

5. Abschnitt
Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 39.

Weiterreichende Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 40.

Mitwirkungs- und Duldungspflichten, der für die Sendung verantwortlichen Person

§ 41.

Befugnisse und Aufgaben der Zollbehörde

Schlussbestimmungen

§ 42.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften

Anlagen

Anlage 1

Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im Veterinärbereich

  

Schlagworte

Transportbehältnis, Einfuhrbestimmung, Einfuhrverbot, Packstückverschluss, Mitwirkungspflicht

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2022

Gesetzesnummer

20012126

Dokumentnummer

NOR40249398

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