Rechtssatz
Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Frage der (auch der Art der) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Bestand des daran geknüpften Leistungsanspruches eine Rolle spielt. Hier: Bei der Bezahlung einer Konventionalstrafe verneint.
Normen
ASGG idF ASGGNov 1994 BGBl 1994/624 §46 Abs3 Z1
9 ObA 87/95 | OGH | 06.06.1995 |
Beisatz: Hier: Strittig, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers geendet hat. (T1) |
9 ObA 104/95 | OGH | 28.06.1995 |
Beisatz: Hier: Strittig, ob zwischen den Parteien überhaupt je ein Dienstverhältnis bestanden hat - daher verneint. (T2) |
9 ObA 84/95 | OGH | 13.09.1995 |
Beisatz: Hier: Bei der Geltendmachung von Urlaubsentschädigung und Überstundenentgelt auf Grund einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verneint. (T3) |
8 ObA 307/95 | OGH | 16.11.1995 |
Beisatz: Hier: Bei der Feststellung einer Anwartschaft auf Abfertigung gegenüber der Bauarbeiter Urlaubskasse und Abfertigungskasse bejaht. (T4) |
9 ObA 2006/96g | OGH | 10.04.1996 |
Auch; Beisatz: Hier: Bei der Geltendmachung eines Abfertigungsanspruches aus der vom Arbeitgeber bestrittenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bejaht. (T5) |
8 ObA 2206/96m | OGH | 12.09.1996 |
Beisatz: Gleiches gilt auch, wenn die Höhe des Zahlungsanspruchs von der Beendigungsmöglichkeit abhängt. (T8) Beisatz: Hier: Die Höhe des Schadenersatzanspruchs der Arbeitnehmerin wegen der ungerechtfertigten Entlassung hängt davon ab, ob ihr befristetes Arbeitsverhältnis zulässigerweise vor Ende der Befristung durch Kündigung beendet hätte werden können - Revision jedenfalls zulässig. (T9) |
9 ObA 2161/96a | OGH | 25.09.1996 |
nur T6; Beisatz: Hier: Bei der Frage, ob dem Arbeitnehmer anläßlich der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder bereits vorher für diesen Fall eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbruttogehaltes zugesichert wurde, verneint. (T10) |
9 ObA 2250/96i | OGH | 30.10.1996 |
Auch; nur: Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Frage der (auch der Art der) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Bestand des daran geknüpften Leistungsanspruches eine Rolle spielt. (T6); Beisatz: Hier: Strittig, ob das Arbeitsverhältnis durch Austritt oder Entlassung beendet wurde. (T7) |
9 ObA 92/97p | OGH | 25.06.1997 |
nur T6; Beisatz: Hier: Bei der Frage, inwieweit ein Sportverein als Arbeitgeber verpflichtet ist, einem Spieler eine Freigabeerklärung zu erteilen, verneint. (T11) |
9 ObA 146/97d | OGH | 09.07.1997 |
nur T6; Beisatz: Strittig, ob für die Berechnung der Kündigungsentschädigung von aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt ausgetretener Behinderter neben der wie bei einem Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit geltenden Kündigungsfrist auch die Bestimmung des § 20 Abs 2 AngG über den Kündigungstermin heranzuziehen ist - verneint. (T12) |
9 ObA 263/97k | OGH | 22.10.1997 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zustandekommen eines Tourneevertrages zweier Schauspieler. (T14) |
8 ObA 249/97v | OGH | 13.11.1997 |
Vgl auch; Beisatz: Bei Geltendmachung eines Anspruches auf Geldäquivalent für Zeitausgleichsguthaben bei ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt verneint. (T13) |
9 ObA 191/97x | OGH | 26.11.1997 |
Beisatz: Bei Geltendmachung von Provision und Abfertigung bei - unstrittiger - Dienstgeberkündigung verneint. (T16) |
9 ObA 201/97t | OGH | 26.11.1997 |
Beisatz: Hier: Strittig ist nur, wann das Dienstverhältnis bei Einhaltung der Kündigungsfrist geendet hätte - daher verneint. (T15) |
9 ObA 271/97m | OGH | 11.02.1998 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Hilfsdienste im Betrieb der Lebensgefährtin. (T17) |
9 ObA 16/98p | OGH | 01.04.1998 |
Beisatz: Strittig sind nur die Auswirkungen des gerichtlich bestätigten Zwangsausgleichs über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers auf die Ansprüche des Arbeitnehmers - verneint. (T18) |
9 ObA 70/98d | OGH | 01.04.1998 |
Beisatz: Hier: Streitigkeit, ob die (spätere) Gemeinschuldnerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zufolge behaupteten Betriebsüberganges gemäß § 3 Abs 1 AVRAG überhaupt noch Arbeitgeberin und passiv legitimiert war - verneint. (T19) |
9 ObA 99/98v | OGH | 29.04.1998 |
nur T6; Beisatz: Die Geltendmachung von nicht konsumierten Zeitausgleichsansprüchen und nicht abgegoltenen Überstunden oder Spesen ist von der Art der Beendigung unabhängig. (T20) |
9 ObA 142/98t | OGH | 08.07.1998 |
Beisatz: Hier: Bei Geltendmachung einer "Pensionsabfertigung" bei unstrittiger Beendigung durch Dienstnehmerkündigung verneint. (T21) Veröff: SZ 71/173 |
9 ObA 351/98b | OGH | 20.01.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Wiederaufnahmeverfahren, in dem der Umstand maßgeblich bleibt, daß über die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist. (T22) |
9 ObA 41/99s | OGH | 24.02.1999 |
Beisatz: Bei der Geltendmachung einer Jubiläumszuwendung bei unstrittigem Eintritt in den Ruhestand verneint. (T23) |
9 ObA 356/98p | OGH | 17.03.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Streitigkeiten darüber, ob ein vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt war. (T24) |
8 ObA 282/98y | OGH | 15.04.1999 |
nur T6; Beis wie T20; Beisatz: Das Vorliegen des dargestellten Zusammenhangs ist auch im Wiederaufnahmeverfahren zu bejahen, wenn im wiederaufzunehmenden Hauptverfahren über die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist. (T25) Beisatz: Hier: Provision sowie Anspruch aus Verstoß gegen Konkurrenzverbot - Zusammenhang mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verneint. (T26) |
9 ObA 259/99z | OGH | 13.10.1999 |
Beisatz: Strittig, ob der Kläger Angestellter oder Arbeiter beziehungsweise ob die Kündigung fristwidrig war. (T27) |
9 ObA 268/00b | OGH | 18.10.2000 |
Beisatz: Hier: Strittig ist nur, ob das frühere Arbeitsverhältnis wegen der Kürze des zwischen den beiden Vertragsverhältnissen gelegenen Zeitraums bei der Berechnung der Abfertigung zu berücksichtigen ist - verneint. (T28) |
9 ObA 228/00w | OGH | 08.11.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Strittig, ob ein Dienstverhältnis (Hausbesorgerdienstverhältnis) begründet wurde - verneint. (T29) |
9 ObA 59/01v | OGH | 25.04.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Bleibt in einem Wiederaufnahmeverfahren die Beendigung oder der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses als Haupt- oder Vorfrage strittig, gelten die Zulassungsvorschriften des § 47 Abs 2 ASGG auch im Rekursverfahren über eine Wiederaufnahmeklage. (T30) |
9 ObA 257/01m | OGH | 24.10.2001 |
Beisatz: Streitigkeiten um Abfertigungsansprüche unterliegen nicht generell der privilegierten Anfechtbarkeit nach § 46 Abs 3 ASGG, sondern nur dann, wenn die Art oder Berechtigung der Beendigung strittig ist. (T32) |
8 ObA 28/01b | OGH | 25.10.2001 |
nur T6; Beisatz: Strittig, welchem Kollektivvertrag Arbeitsverhältnis zu unterstellen ist - verneint. (T31) |
9 ObA 280/01v | OGH | 23.01.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Streitigkeiten, in denen nur strittig ist, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, fallen nicht unter § 46 Abs 3 Z 1 ASGG. (T33) |
8 ObA 238/01k | OGH | 18.04.2002 |
Auch; nur T6; Beisatz: Hier: Nichterfüllungsansprüche aus einer Vereinbarung, die aus Anlass der nicht strittigen Beendigung des Dienstverhältnisses geschlossen wurde - kein Fall des §46 Abs3 Z1 ASGG. (T34) |
8 ObA 272/01k | OGH | 18.04.2002 |
Beisatz: Hier: Wiederaufnahmeverfahren, in denen der Umstand maßgeblich bleibt, dass über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als Vorfrage zu erkennen ist. (T35) |
8 ObA 156/02b | OGH | 08.08.2002 |
Auch; Beisatz: Hier: Frage, ob Werkvertrag oder (freier) Dienstvertrag vorliegt - kein Fall des §46 Abs3 Z1 ASGG. (T36) |
8 ObA 1/03k | OGH | 16.10.2003 |
Auch; Beisatz: Hier: Bei Geltendmachung von Abfertigungsentschädigung und Kündigungsentschädigung bei strittiger Frage, ob befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis vorlag, bejaht. (T37); Veröff: SZ 2003/123 |
Dokumentnummer
JJR_19950329_OGH0002_009OBA00045_9500000_001
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