- EStG 1972 (= 1988) § 4 Abs 3, § 37 Abs 2: Erk wie VwGH 2. 2. 2000, 98/13/0164, ÖStZB 2000/234 und 22. 3. 1999, 99/13/0013 sowie 98/13/0226.
- EStG 1988 § 18 Abs 1 Z 3 lit b und Abs 4 Z 2 lit b: Nachversteuerung von Sonderausgaben für die Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- KStG 1966 § 5 Abs 1 Z 9; KStG 1988 § 18 Abs 2 und 3; BAO § 92 Abs 1, § 93 Abs 2: Keine Rechtswirkung abgbeh Erledigungen an nicht existentes Rechtssubjekt
- UStG 1994 § 11: Vorsteuerabzug bei Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten und der in der Rechnung gem § 11 UStG 1994 ausgewiesenen Ware
- UStG 1972 § 12 Abs 1 Z 1: Gibt ein Unternehmen, welches eine Kfz-Werkstätte sowie den Kfz-Handel betreibt, eine Zeitung für einen Fußballverein heraus, steht für die dafür getätigten Ausgaben kein Vorsteuerabzug zu
- GGG § 14: Bewertung einer mit „ATS XXX mehr oder weniger“ umschriebenen Übernahme einer Darlehensrückzahlungsverpflichtung in Scheidungsvergleich
- GGG § 18: Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht strittigen Anspruchs geschlossen bzw wenn darin schon eine vertraglich bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird
- GGG § 18 Abs 2 Z 3: Vorrang des § 18 Abs 2 Z 3 GGG gegenüber § 56 Abs 2 JN
- GrEStG 1987 § 2 Abs 1; GrEStG 1987 § 2 Abs 1 Z 1: Definition der Begriffe „Zugehör“ und „Maschinen oder sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören“ in § 2 Abs 1 zweiter Satzund § 2 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
- GrEStG 1987 § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 Z 1; UStG 1994 § 6 Abs 1 Z 9 lit a, § 6 Abs 2: Die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage der GrESt verstößt nicht gegen Art 33 der 6. MWSt-RL
- BAO §§ 114, 284, § 303 Abs 1 lit b und § 303 Abs 4, § 307 Abs 1; EStG § 6 Z 3: Verfahrensmangel bei Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung. Ertragsteuerliche Behandlung einer Stornorücklage.
- BAO §§ 270, 285: Fortsetzung der mündlichen Verhandlung in anderer Zusammensetzung des Senates. Ausführungen zur Zurechnung von Lizenzen
- ZollR-DG § 74 Abs 2; BAO § 207 Abs 2; BAO § 116: Das Vorliegen der zehnjährigen Verjährungsfrist gem § 207 Abs 2 BAO ist als Vorfrage zu beurteilen
- EGV Art 92 Abs 1; GetrStG der Länder; RL 77/388 EWG Art 33 Abs 1; RL 92/12/EWG Art 3 Abs 2; VwGG § 41: GetrSt auf alkoholische Getränke EU-widrig; Prüfungsmaßstab für VwGH bei rückwirkender Gesetzesänderung
- OÖ GetränkesteuerG § 4 Abs 3: Die Formulierung „alle Steuern“ umfasst auch die GetrSt
- Wr GetrStG § 4; Wr VergnStG 1987 §§ 2, 5: Keine Haftung bei Weiterverpachtung (Unterpacht)
- Wr GetrStG § 5: Keine Strafbestimmung betreffend Verletzung der Offenlegungspflicht und Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen