§ 5 Wr GetränkesteuerG
Das Wr GetränkesteuerG enthält keine allg Pönalisierung der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen.
§ 5 Wr GetränkesteuerG
Das Wr GetränkesteuerG enthält keine allg Pönalisierung der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen.