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Keine Strafbestimmung betreffend Verletzung der Offenlegungspflicht und Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/40 Heft 3 v. 1.2.2001

§ 5 Wr GetränkesteuerG

Das Wr GetränkesteuerG enthält keine allg Pönalisierung der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen.

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