Rechtssatz
Eine Beweisführung über die Beweiskraft von Beweisen, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist grundsätzlich zulässig, jedoch kommt zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen die Hilfestellung durch einen Sachverständigen nur ausnahmsweise, etwa bei Entwicklungsstörungen oder geistigen Defekten unmündiger oder jugendlicher Zeugen, in Betracht (WK-StPO § 281 Rz 350).
Kontrollbeweise
15 Os 68/07z | OGH | 08.08.2007 |
Beisatz: Ein solcher Ausnahmefall ist im Antrag darzutun. (T1) |
14 Os 50/08x | OGH | 13.05.2008 |
Auch; Beisatz: Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen obliegt dem Schöffengericht im Rahmen der ihm zukommenden freien Beweiswürdigung, wobei es nur ausnahmsweise der Hilfestellung eines Sachverständigen bedarf, etwa bei Entwicklungsstörungen oder geistigen Defekten unmündiger oder jugendlicher Zeugen. (T2) |
13 Os 11/09f | OGH | 16.04.2009 |
Vgl; Beisatz: Hier: Aus welchem Grund hier zur - dem erkennenden Gericht vorbehaltenen (§ 258 Abs 2 StPO) - Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugin die nur in Ausnahmefällen in Betracht kommende Hilfestellung durch einen Sachverständigen indiziert gewesen sei, blieb unerfindlich. (T3) |
15 Os 52/11b | OGH | 17.08.2011 |
Auch; Beisatz: Wobei die Störungen erheblich sein und dem Grad des § 11 StGB nahekommen oder gegen die allgemeine Wahrnehmungs‑ und Wiedergebefähigkeit oder die Aussageehrlichkeit des Zeugen schlechthin sprechen müssen. (T4) |
12 Os 25/12m | OGH | 12.04.2012 |
nur: Hilfestellung durch einen Sachverständigen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen kommt nur in Ausnahmefällen, etwa bei Entwicklungsstörungen oder geistigen Defekten unmündiger oder jugendlicher Zeugen, in Betracht. (T5) |
14 Os 34/12z | OGH | 12.06.2012 |
Vgl; Beisatz: Hier: Eine relevante Störung der allgemeinen Wahrnehmungs‑ und Wiedergabefähigkeit oder der Aussageehrlichkeit der Zeugin wird nicht behauptet. (T6) |
15 Os 117/14s | OGH | 29.10.2014 |
Auch; Beisatz: Die Behauptung der Einnahme hochdosierter Medikamente durch die Zeugin im Zusammenspiel mit Suchtmitteln oder Alkohol zeigt keine dahingehenden konkreten Umstände auf. (T7) |
14 Os 144/15f | OGH | 14.09.2016 |
Auch; Beisatz: Hier: Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Angeklagten. (T8) |
12 Os 51/19t | OGH | 09.05.2019 |
Beis wie T7 |
12 Os 63/21b | OGH | 29.07.2021 |
Vgl; Beis wie T4 |
14 Os 42/23t | OGH | 06.09.2023 |
vgl; Beisatz wie T2; Beisatz wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_20060316_OGH0002_0150OS00008_06Z0000_001
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