Rechtssatz
Die grobe Fahrlässigkeit setzt ein Verhalten voraus, von dem der Versicherungsnehmer wusste, oder wissen musste, dass es geeignet sei die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles herbeizuführen oder zu vergrößern.
7 Ob 34/88 | OGH | 22.09.1988 |
Veröff: SZ 61/280 = VersR 1989,830 = VersRdSch 1989,352 |
7 Ob 5/90 | OGH | 08.03.1990 |
Vgl auch; Beisatz: Fahrlässigkeit fällt auch demjenigen zur Last, der sich mangels gehöriger Aufmerksamkeit oder gehörigen Fleißes der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht bewusst war oder trotz dieses Bewusstseins nicht vorhersah, dass sein Verhalten geeignet sei, einen schädigenden Erfolg herbeizuführen. (T1): Veröff: SZ 63/38 = VersR 1990,1415 = VersRdSch 1990,348 |
9 Ob 358/97f | OGH | 14.01.1998 |
Beisatz: Die Schadenswahrscheinlichkeit muss offenkundig so groß sein, dass es naheliegt, zur Vermeidung eines Schadens ein anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen. (T2) |
7 Ob 130/06b | OGH | 21.06.2006 |
Beisatz: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Entsorgung von noch zündfähiger Asche in einem Plastikeimer in einem Schuppen, weil Versicherungsnehmer nach ordentlicher Prüfung irrtümlich von der Ungefährlichkeit der Asche ausging. (T3) |
7 Ob 301/06z | OGH | 17.01.2007 |
Auch; Beisatz: Das (regelmäßige!) Entsorgen von Aschenbecherinhalten samt sonstigen Abfällen im Gastronomiebetrieb in einen im Schankbereich stehenden und mit einem Plastikmüllsack ausgekleideten Plastikmistkübel ohne Deckel ist grob fahrlässig. (T4); Beisatz: Hier: § 61 VersVG in Verbindung mit Art 12 Abs 1 ABS 1994. (T5) |
7 Ob 22/07x | OGH | 14.02.2007 |
Beisatz: Hier: Unterbrechung der versicherten Rückreise um mit einem Schmuckkoffer einen Copyshop aufzusuchen (§ 8 AÖTB 2001). (T6) |
7 Ob 215/07d | OGH | 16.11.2007 |
Beis wie T2; Beisatz: Es würde die Pflicht des Versicherungsnehmers, das Haus zu beaufsichtigen, überspannen, wollte man von ihm - ohne jede Anhaltspunkte, dass die Heizung ausfallen könnte - alle zwei Tage eine Kontrolle der Heizung verlangen. (T7)<br/>Beisatz: Hier: Art 8 ABEV (Wasserschaden nach Frost). (T8) |
7 Ob 129/10m | OGH | 29.09.2010 |
Auch; Beisatz: Nimmt der Versicherungsnehmer immer wieder über Jahre hinweg, wenn auch nur bei bestimmten Transporten, dasselbe Risiko auf sich, liegt eine Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff VersVG vor. (T9) |
2 Ob 170/20v | OGH | 21.10.2021 |
Beisatz: Hier: Anwärmen eines PKW‑Motors mittels zwischen Motorhaube und Rahmen eingeklemmten Heizlüfters. (T10) |
7 Ob 106/23y | OGH | 24.10.2023 |
Beisatz: Hier: keine grobe Fahrlässigkeit bei Zusammenschau der Verhaltensweisen der Klägerin im Zuge eines Raubüberfalls in einem ihrer Geschäftsräume, wobei mehrere Gold- und Schmuckwaren geraubt wurden. (T11) |
Dokumentnummer
JJR_19880922_OGH0002_0070OB00034_8800000_001
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