vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 0

Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Kurztitel

Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 334/2013

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Programme zur Überwachung bestimmter Krankheiten bei Rindern (Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung)

StF: BGBl. II Nr. 334/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 2 Abs. 1 bis 3 und § 8 Abs. 3a des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2013, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Überwachung und Bekämpfung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose

§ 3.

Probennahme

§ 4.

Untersuchungsstellen

§ 5.

Nationales Referenzlabor

§ 6.

Amtlich anerkannte Freiheit eines Bestandes

§ 7.

Anzeigepflicht

§ 8.

Maßnahmen nach der Anzeige

§ 9.

Verdächtige Bestände

§ 10.

Verseuchte Bestände

§ 11.

Ansteckungsverdächtiges Tier

§ 12.

Krankheitsverdächtiges Tier

§ 13.

Reagent

§ 14.

Ausmerzung von Reagenten

§ 15.

Reinigung und Desinfektion

§ 16.

Verkehrsbeschränkungen

§ 17.

Transportvorschriften

2. Abschnitt
Aktive Überwachung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose

§ 18.

Überwachungsprogramme und Stichprobenuntersuchungen

§ 19.

Durchführung der Untersuchungen und Datenübermittlung

§ 20.

Probennahme und Probeneinsendungen

§ 21.

Diagnosestellung

3. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für die Überwachung von IBR/IPV

§ 22.

Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen

§ 23.

Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der IBR/IPV

§ 24.

Ausmerzung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für die Überwachung der Bangseuche bei Rindern

§ 25.

Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen

§ 26.

Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Bangseuche

§ 27.

Ausmerzung

§ 28.

Bekämpfung der Bangseuche bei anderen Haustieren, die gemeinsam mit Rindern gehalten werden

5. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für die Überwachung der Rinderleukose

§ 29.

Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Rinderleukose

§ 30.

Ausmerzung

3. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für die Überwachung von BSE

§ 31.

Untersuchungspflichten und Stichprobenplan

§ 32.

Untersuchungsmethoden

§ 33.

Probeneinsendung und Untersuchungsstelle

§ 34.

Datenerfassung

§ 35.

Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof

§ 36.

Laboruntersuchung

4. Hauptstück
Pflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern

§ 37.

Besondere Verpflichtungen

§ 38.

Sanktionen

5. Hauptstück
Finanzielle Bestimmungen

§ 39.

Untersuchungskosten

§ 40.

Entschädigungen

6. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 41.

Inkrafttreten

§ 42.

Außerkrafttreten

§ 43.

Übergangsbestimmung

§ 44.

Verweisungen

Anhänge

Anhang A

Untersuchungsstellen

Anhang B

Aufgaben des Nationalen Referenzlabors

Anhang C

Verfahren der Probenentnahme und der Untersuchungen bei IBR/IPV-, Bangseuchen- und Rinderleukose-Überwachung

Anhang D

Probenentnahme bei diagnostischer Schlachtung bei IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose

Anhang E

BSE-Überwachung, Punktwerte und Zielpunkte

Anhang F

Untersuchungen bei BSE

Anhang G

Entschädigungen

Anhang H

Informationen die Tierhalterinnen und Tierhaltern in verdächtigen oder verseuchten Beständen von der Behörde mitzuteilen sind

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)