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- Europarecht
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- »Weitere Urteile (Kurzinformation)
- 7. Landwirtschaft
- 1. Nichtigkeitsklage, Klagerecht
- 2. Freizügigkeit
- 3. Rechtsangleichung - Arzneien
- 4. Steuern
- 5. Wettbewerb
- 5. Wettbewerb
- 6. Beihilfen
- 6. Beihilfen
- 6. Beihilfen
- Kosmetische Mittel - Nationale Rechtsvorschriften, die Beschränkungen für die Werbung vorsehen
- Irreführende Bezeichnung von Schaumwein, maßgebliches Verbraucherleitbild bei sekundärrechtlichen Irreführungsverboten, normative oder empirische Feststellung der Irreführungseignung
- Begriff des „einzelstaatlichen Gerichts“ iSd Art 177 EG-V, Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge, für Nachprüfungsverfahren zuständige Instanz
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- Arbeitsrecht
- Österreichische Kollektivverträge bei Auslandsarbeit
- Insolvenz-Ausfallgeld bei Konkurseröffnung über das Vermögen des für eine noch nicht protokollierte GmbH Handelnden
- Ansprüche eines Behinderten bei rechtswidriger Kündigung gem den §§ 20b, 20c AO
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- Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Öffentliche Auftragsvergabe: Keine ausreichende firmenmäßige Zeichnung des Angebotes
- Keine Umgehung unzulässiger In-sich-Geschäfte bei GmbH durch Prokuristenbestellung möglich
- Provisionsanspruch von Immobilienmaklern
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- Wettbewerbsrecht
- Zur richtlinienkonformen Interpretation vor Ablauf der Umsetzungsfrist; zur Beurteilung der vergleichenden Werbung und der Verwechslungsfähigkeit von Marken nach Gemeinschaftsrecht und österr Recht; keine Pflicht zur Einholung einer Vorabentscheidung
- Herabsetzende vergleichende Werbung
- Zur (Un)zulässigkeit von Vorspannangeboten
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- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Kompostieren organischer Abfälle und land- und forstwirtschaftliche Nebengewerbe?
- Gemeinde in Leben oder Gesundheit nicht gefährdbar oder durch Geruch belästigbar, Bestandnehmer keine typisch vorübergehend sich aufhaltenden Personen
- Projekt / tatsächliche (abweichende) Ausführung / Feststellungsverfahren
- Parteistellung im früheren Genehmigungsverfahren Voraussetzung für Nachbar-Parteistellung in § 79 GewO-Verfahren
- Fehlen einer ausdrücklichen Eintrittserklärung des neuen Inhabers und Rechtswirkungen eines gegenüber dem früheren über dessen Antrag ergehenden Genehmigungsbescheides
- „Sache“ einer Gewerbeanmeldung, die zwei oder mehrere Gewerbe umfaßt
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