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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 15/1997

Heft 15 v. 1.8.1997

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG § 2 Abs 2 und 3: Liebhaberei bei einer von vornherein zeitlich beschränkten Vermietungstätigkeit, wenn innerhalb des geplanten Zeitraums kein Gesamtgewinn erwirtschaftet werden kann
  2. EStG § 2 Abs 2 und 3; LiebhabereiVO § 1 Abs 1: Der Beobachtungszeitraum für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit eines Handels und einer Vercharterung von Booten muß anhand der jeweiligen Lagerung des Einzelfalles beantwortet werden,
  3. EStG § 47 Abs 1, 2 und 3; UStG § 2 Abs 1 und 2: Einstufung der Tätigkeit eines Kolporteurs als Dienstverhältnis
  4. KommStG § 2; EStG § 22 Z 2: Die Kommunalsteuerpflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist danach zu beurteilen, ob er in der Art eines Dienstnehmers tätig wird
  5. BAO § 289; VwGG § 63 Abs 1: Die Behörde ist bei einer Änderung der Ermittlungsergebnisse nicht an die Rechtsanschauung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis gebunden;
  6. KStG § 12 Abs 2: Zinsen zum Erwerb einer Beteiligung iSd § 10 KStG sind unabhängig vom Anfall oder Nichtanfall von Gewinnen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig
  7. B-SAG § 3 Abs 2 Z 4: Dem Begriff „Forderungen in ausländischer Währung“ unterfallen auch Wertpapiere und Wechsel, soweit sie im Rahmen von Auslandsbeziehungen erworbene Forderungen in ausländischer Währung verbriefen und aktiviert wurden
  8. UStG § 21 Abs 4; BAO § 198 Abs 1; VwGG § 34 Abs 1 und 3: Durch eine Festsetzung einer niedrigeren Jahresumsatzsteuerschuld als gesetzlich geboten kann der Abgabepflichtige in keinem Recht verletzt werden
  9. UStG § 11 Abs 1 Z 3, § 12 Abs 1 Z 1: Die Bezeichnung „Sintersteine“ und „Parfumöle“ ist keine handelsübliche Bezeichnung; eine nur diese Bezeich­nungen enthaltende Rechnung berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug
  10. EU-Beitrittsvertrag Anhang VI Z 9; ZollR-DG § 120: Verjährung einer vor dem EU-Beitritt entstandenen Eingangsabgabenschuld
  11. EU-Beitrittsvertrag Anhang VI Z 9; ZollR-DG § 120: Verjährung einer vor dem EU-Beitritt entstandenen Eingangsabgabenschuld
  12. GebG § 14 TP 6: Anträge auf Zustellung von Vorerkenntnissen, die nicht in der Amtlichen Sammlung des VwGH veröffentlicht wurden, sind gebühren­pflichtige Eingaben
  13. GebG § 15 Abs 3, § 33 TP 21: Die Einbringung einer Beteiligung in eine GmbH und die Einräumung eines mittels Kapitalerhöhung geschaffenen Geschäftsanteils als Gegenleistung sind idente Rechtsvorgänge, sodaß die Einbringung gebührenbefreit ist
  14. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1: Bei gleichzeitiger Berufung gegen Haftungs­bescheid und Abgabenbescheid ist zunächst über die Haftung zu entscheiden, weil daraus die Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenbescheid folgt;
  15. BAO § 188: Die einheitliche und gesonderte Feststellung hat mit einem ein­zigen Bescheid pro Jahr und Gesellschaft zu erfolgen
  16. BAO § 93 Abs 3: Der Hinweis auf das Aktenmaterial anstelle einer zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bescheidbegründung nicht
  17. BAO § 115 Abs 2, § 161 Abs 3: Verletzung des Parteiengehörs, wenn von der eingereichten Abgabenerklärung ohne Vorhalt und ohne Begründung abgegangen wird und der angenommene Sachverhalt auch im Berufungsverfahren nicht festgestellt wird
  18. EStG § 27 Abs 1 Z 1; BAO §§ 114, 161: Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen beim Gesellschafter trotz häufiger und gründlich vorgenommener abgabenbehördlicher Prüfungen der Gesellschaft ohne diesbezügliche Feststellungen
  19. BAO § 232 Abs 1; § 280: Sicherstellungsbescheid wegen Vermögensverschiebung an Ehegattin; im Berufungsverfahren über einen Sicherstellungsbescheid ist zu prüfen,
  20. BAO § 296, § 303, § 307 Abs 1: Die Berufung gegen einen im wiederauf­genommenen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheid und einen auf § 296 BAO beruhenden Gewerbesteuerbescheid darf erst entschieden werden,
  21. AVG § 71 Abs 1 Z 1: Unterläßt der Empfänger im Falle der Ersatzzustellung Nachforschungen über das Datum der Zustellung,
  22. VStG § 9 Abs 2, Abs 4 und Abs 5: Wenn bei Überschreiten bestimmter Geldbeträge eine Weisung einzuholen ist, so liegt diesbezüglich keine Gestaltungsmöglichkeit des Beauftragten vor,
  23. VStG § 49: Die Einhaltung von Fristen durch Fremde ist in gleicher Weise zu beurteilen wie für österreichische Staatsbürger
  24. VwGG § 43 Abs 7: Eine entsprechende Ergänzung im Wege der Berichtigung ist trotz Fehlens eines Ausspruches über das Schicksal der Beschwerde möglich,
  25. FinStrG § 13 Abs 1: Der Versuch einer fahrlässigen Abgabenverkürzung ist nicht strafbar
  26. FinStrG §§ 86 f iVm § 53 Abs 1 lit b, § 54 Abs 1: Die Untersuchungshaft ist durch die Finanzstrafbehörde zu verhängen, wenn bei Erlassung des entsprechenden erstinstanzlichen Bescheides die Gerichtszuständigkeit nicht festgestellt werden kann;
  27. FinStrG § 89 Abs 1: Die Verwirklichung eines Straftatbestandes braucht im Zeitpunkt der Beschlagnahme noch nicht nachgewiesen zu sein; es müssen lediglich hinreichende Verdachtsgründe vorliegen
  28. FinStrG § 89 Abs 1, § 89 Abs 2: Die Einbringung von Tieren, die unter das Artenschutzabkommen fallen, in das Zollgebiet unter gewöhnlichen Umständen und ohne geringste Aufklärung,
  29. FinStrG § 165 Abs 4: Mit der Information des Wiederaufnahmewerbers durch seinen steuerlichen Vertreter über das Ergehen eines geänderten Umsatzsteuerbescheides im Abgabenverfahren
  30. FinStrG § 165 Abs 5: Die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederaufnahmeantrages ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen
  31. FinStrG § 187: Die Feststellung besonders berücksichtigungwürdiger Umstände eröffnet der Behörde den Weg zur Ermessensentscheidung über die Aus­übung des Gnadenrechts, wobei ihr ein besonders weiter Ermessensspielraum eingeräumt ist;
  32. Niederösterreichische LAO § 183 Abs 1, § 184 Abs 1: Die Nachsichtsvoraus­setzungen müssen bei einem Mehrpersonenschuldverhältnis nicht nur beim Antragsteller,
  33. Oberösterreichische Gemeindeordnung § 58 Abs 1, § 58 Abs 2 Z 3, § 59 Abs 1; Oberösterreichische LAO § 53 Abs 1 lit d: Die Unterfertigung der Abgabenberufungsbescheide des Gemeinderates durch den Bürgermeister
  34. Oberösterreichisches LustbarkeitsabgabeG § 2 Abs 4 Z 2; Linzer LustbarkeitabgabeO § 2 Z 2, § 16 Abs 2 Z 2, § 16 Abs 2 Z 12: Nach der Aufhebung der Sonderbestimmung für Autodrome erfuhr das Höchstausmaß
  35. Salzburger ParkgebührenG § 3 Abs 1, § 7 Abs 1; AVG § 37: Der auf die unterlassene Mitwirkung des beschuldigten Zulassungsbesitzers gestützten Beweiswürdigung,
  36. Steiermärkische LAO § 73 Abs 1, § 212: Absolute Nichtigkeit eines Bescheides, der durch eine nicht zur Approbation berufene Person für die Behörde erlassen wird;
  37. Steiermärkisches ParkgebührenG § 2, § 6 Abs 1; Grazer ParkgebührenVO § 2 Abs 1; VStG § 13, § 19, § 20, § 21; B-VG Art 13; F-VG § 8 Abs 5:
  38. Tiroler TourismusG § 2 Abs 1;UStG § 2: Der Bund ist als Betreiber von Mautstraßen abgabepflichtiger Unternehmer
  39. Tiroler VergnügungssteuerG § 14: Ein Billardtisch ist kein Spielapparat
  40. AbgEO § 15, § 16 Z 7; WAO § 57; VwGG § 34 Abs 1: Durch Vollstreckungs­handlungen erworbene Pfandrechte werden erst durch die Einstellung der Vollstreckung aufgehoben;
  41. VStG § 5 Abs 1, § 9 Abs 1, § 25 Abs 2; Wiener ParkometerG § 1a Abs 1: Der Masseverwalter ist als gesetzlicher Vertreter des sich im Konkurs befind­lichen Zulassungsbesitzers zur Erteilung der Lenkerauskunft verpflichtet;
  42. WAO § 7 Abs 1, § 54 Abs 1: Die Ermessensentscheidung der Behörde, welchen von mehreren Vertretern des Primärschuldners sie als Haftungspflichtigen in Anspruch nimmt, ist zu begründen
  43. WAO § 12 Abs 1; B-VG Art 140 Abs 5, Art 140 Abs 7: Die Beurteilung eines Vorganges als Unternehmenserwerb ist nicht ausschließlich nach dem zugrundeliegenden Vertrag zu beurteilen;