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BAO § 289; VwGG § 63 Abs 1: Die Behörde ist bei einer Änderung der Ermittlungsergebnisse nicht an die Rechtsanschauung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis gebunden;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 400 Heft 15 v. 1.8.1997

die Behörde trifft im fortgesetzten Verfahren ohne neues Sachverhaltsvorbringen der Partei keine Verpflichtung zu weiteren Ermittlungen, wenn der VwGH die behördlichen Sachverhalts­annahmen gebilligt hat

§ 8 Abs 1 KStG 1966

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