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WAO § 7 Abs 1, § 54 Abs 1: Die Ermessensentscheidung der Behörde, welchen von mehreren Vertretern des Primärschuldners sie als Haftungspflichtigen in Anspruch nimmt, ist zu begründen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 442 Heft 15 v. 1.8.1997

§ 7 Abs 1 WAO

§ 54 Abs 1 WAO

§ 9 Abs 1 BAO

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