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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 14/1997

Heft 14 v. 15.7.1997

Erkenntnisse des VfGH

  1. StVO §§ 44, 48; KurzparkzonenVO Graz Z 14: Aufhebung der Verordnungsbestimmung über die gebührenpflichtige Kurzparkzone Conrad von Hötzendorf-Straße wegen nicht ordnungsgemäßer Kundmachung
  2. StVO § 45 Abs 4; VO über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen in Wien: Durch die Begünstigung des gebührenfreien Parkens für einen Zeitraum von 10 Minuten werden diejenigen,
  3. Oberösterreichisches LustbarkeitsabgabeG § 16; LustbarkeitsabgabeO Linz § 16: Aufhebung der pauschalen Lustbarkeitsabgabe für Gleit- und Drehfahrten als gesetzwidrig
  4. Oberösterreichisches LustbarkeitsabgabeG § 17; LustbarkeitsabgabeO Linz § 17: Brieflosautomaten sind nicht geeignet, den Benützer zu unterhalten und sind daher nicht Spielautomaten ähnliche Apparate;
  5. Salzburger FremdenverkehrsG § 32; Salzburger BeitragsgruppenVO: Die Einstufung von Mautstraßen und die schrittweise Reaktion des Verordnungsgebers auf die sich wandelnde Verkehrsstruktur sind nicht gleichheitswidrig;
  6. Vorarlberger FremdenverkehrsG §§ 1a, 6; HebesatzVO Bregenz: Die Übergangsregelung des Fremdenverkehrsgesetzes zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen bei erstmaliger Anwendung
  7. Vorarlberger FremdenverkehrsG § 7; Vorarlberger AbgabengruppenVO § 1: Aufhebung der Mindestfremdenverkehrsbeiträge für Privatzimmervermieter sowie Vermieter von Ferienwohnungen nach der AbgabengruppenVO als gesetzwidrig
  8. Gesetz über die Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg; WassergebührenO Dornbirn: Die persönliche Haftung des Eigentümers der Liegenschaft neben dem Inhaber nach der WassergebührenO ist nicht gesetzwidrig;

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG § 2 Abs 2 und 3; KStG § 8 Abs 1; BAO § 119: Der Betrieb eines Gastge­werbes durch eine GmbH kann nur in besonderen Ausnahmefällen Liebhabe­rei darstellen; Mitwirkungspflicht der Partei bei Prüfung der Liebhaberei
  2. EStG § 2 Abs 2 und 3; LiebhabereiVO § 2 Abs 2, § 4 Abs 4; UStG § 2 Abs 5 Z 2; BAO §§ 119, 200: Betrieb einer Tennis- und Squashhalle mit angeschlossenem Restaurant durch eine GmbH & Co KG als Liebhaberei;
  3. EStG § 2 Abs 2 und 3: Liebhaberei wegen objektiver Ertraglosigkeit eines Flug­zeugvermietungsbetriebes während eines fünfzehnjährigen Beobachtungszeitraumes;
  4. EStG § 4 Abs 4: Eine Rückstellung für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Altlastensanierung ist steuerlich anzuerkennen, wenn der Behörde die sach­verhaltsmäßigen Voraussetzungen
  5. EStG § 15 Abs 2, § 25 Abs 1, § 26 Z 4; BAO §§ 115, 119, 138: Die amts­wegige Ermittlungspflicht findet ihre Grenze, wenn das Ausmaß der Privatnutzung eines PKW nur unter Mitwirkung der Partei aufgeklärt werden kann;
  6. EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1: Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers und des PKW-Aufwandes des Direktors einer Versicherungsanstalt als Werbungskosten
  7. EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1: Aufwendungen für die Reinigung der Amts­kleidung eines Richters sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, weil es sich dabei nicht um Berufskleidung sondern um bürgerliche Kleidung handelt;
  8. EStG § 22 Z 1 lit a, § 23 Z 1; GewStG § 1 Abs 1: Atypische Beschränkungen der Tätigkeit auf einzelne Spezialgebiete schließen die freiberufliche Tätig­keit als Unternehmensberater nicht aus
  9. EStG § 22 Z 1, § 25 Z 1, § 47 Abs 2; UStG § 2: Beurteilung der Lehrauftrags­tätigkeit an einem Universitätsinstitut als nichtselbständig wegen fester Eingliederung und Abhängigkeit vom Institutsbetrieb
  10. EStG § 33 Abs 8, § 34 Abs 1 und 3: Das Schulgeld für den Besuch einer nichtkonfessionellen Schule ist kein zwangsläufig erwachsender Unterhaltsaufwand; kein Erziehungsabsetzbetrag zur Abgeltung der Erziehungsarbeit und dem dadurch verursachten Einkommensverlust
  11. EStG § 67 Abs 7, § 68 Abs 5 Z 1 bis 7: Vorschläge der Geschäftsführer zur Minimierung der Kosten im Betrieb stellen keine begünstigten Sonderleistungen dar, sondern sind den normalen Dienstpflichten der Geschäftsführer zuzurechnen
  12. IPrG §§ 1, 8: Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils innerhalb der fünfjährigen Behaltefrist löst nicht die (anteilige) Rückzahlungsverpflichtung aus, solange die begünstigten Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft verbleiben
  13. KStG § 8 Abs 2; EStG § 27 Abs 1 Z 1: Pauschalentgelte für Bürodienste des Anteilsinhabers unabhängig davon, wann und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden, sind absolut unüblich und daher verdeckte Gewinnausschüttungen;
  14. KommStG § 2; EStG § 22 Z 2, § 47 Abs 2: Kommunalsteuerpflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers trotz 100 %iger Beteiligung
  15. UStG § 2 Abs 1: Die nicht remunerierte Lehrauftragstätigkeit eines Universitätsassistenten an einem Institut, in dessen Institutsbetrieb er als Dienstnehmer eingegliedert ist, ist auch dann nicht selbständig,
  16. UStG § 4 Abs 4: Eine gesonderte Berücksichtigung größerer Beträge an Gerichtsgebühren neben der Pauschalregelung ist nicht möglich
  17. KStG §§ 7, 8: Nichtanerkennung von Zahlungen eines Vereines an Mitglieder für Aushilfstätigkeiten als verdeckte Gewinnausschüttungen
  18. VStG § 3 Abs 1 Z 3; ErbStÄquG § 2 Z 1: Die Befreiung setzt voraus, daß unmittelbar oder mittelbar ohne jede Ausnahme Gebietskörperschaften beteiligt sind; Minderheitsbeteiligungen anderer Personen stehen der Steuerbefreiung entgegen
  19. BewG § 14: Die Einräumung und die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges begründen keinen vom Nennwert abweichenden Wert einer Kapitalforderung; keine Berücksichtigung möglicher Erlösschmälerungen durch Skonto­rückstellung
  20. BAO § 9 Abs 1, § 80: Geschäftsführerhaftung für Rückforderung der Investitionsprämie; eine Gutschrift im Wege der Lieferantenkulanz muß nicht notwendigerweise eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Investi­tionsprämie auslösen
  21. BAO §§ 81, 93 Abs 2, § 97 Abs 1, § 101 Abs 3, § 116 Abs 1, § 148 Abs 3, § 167 Abs 2, §§ 188, 303 Abs 4: Folgewirkungen des Erk 24. 9. 1996, 93/13/0018
  22. BAO § 85 Abs 1, § 86a Abs 1, § 276 Abs 1: Wirksame Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Wege von Telekopierern; Fehler in der Datenübertragung gehen zu Lasten des Absenders
  23. BAO § 166: Aussagen aus einem Finanzstrafverfahren dürfen im Abgabenverfahren als Beweismittel verwendet und frei gewürdigt werden
  24. BAO §§ 166, 167: Die Annahme von Schwarzgeschäften im Weinhandel, die bereits durch das Strafgericht als erwiesen angenommen wurden und zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters geführt haben, ist keine unzulässige Beweiswürdigung
  25. BAO §§ 166, 167: Eine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung kann nicht alleine durch die Berufung auf die im Abgabenverfahren vorgelegten Unterlagen und die behauptete Unrichtigkeit der Sachverhaltsdarstellung der mitbeteiligten Partei begründet werden
  26. BAO § 167 Abs 2; VwGG § 41 Abs 1: Beschwerdeausführungen, die weder eine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung aufzeigen noch die Sach­verhaltsannahmen der Abgabenbehörde erschüttern, sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unbeachtlich
  27. BAO § 184: Der Sicherheitszuschlag gehört zu den Elementen der Schätzung; bei Abweichungen von der Schätzung der Vorinstanz ist dem Abgabepflich¬tigen zum geänderten Schätzungsergebnis Parteiengehör zu gewähren
  28. BAO § 236: Unrichtige Ermessensübung bei Entscheidung über Nachsicht, die der Abgabenpflichtige in sein Sanierungskonzept eingebaut hat
  29. BAO § 273 Abs 1 lit b, § 307 Abs 1: Wiederaufnahmsbescheid und neuer Sach­bescheid sind jeder für sich einer Berufung bzw der Rechtskraft zugänglich
  30. FinStrG § 33 Abs 2 lit b: Auf das Vorliegen der subjektiven Tatseite kann beim Geschäftsführer einer GmbH, die Schwarzarbeiter beschäftigt und für andere Bauunternehmen bereitstellt, ohne Lohnkonten zu führen und Lohnabgaben abzuführen, geschlossen werden
  31. FinStrG §§ 53, 85 und § 93: Die Zuständigkeit zur Anordnung einer Fest­nahme sowie einer Hausdurchsuchung richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides;
  32. FinStrG §§ 82, 89 Abs 3 und 4, §§ 93, 98 Abs 4; RAO § 9 Abs 2 und 3: Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwaltes verbietet nicht die Verwertung von Aussagen ehemaliger Kanzleiangestellter im Finanzstrafverfahren gegen den Rechtsanwalt;
  33. FinStrG § 93 Abs 2: Der erforderliche Verdacht muß bereits bei Anordnung der Festnahme oder der Hausdurchsuchung vorliegen; auf erst bei der Hausdurchsuchung vorgefundene Unterlagen kommt es für die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht an

Erkenntnisse des OGH

  1. AußHG 1995 § 23 Abs 2; AußHG §§ 17, 17a: Erschleichung von Einfuhr¬bewilligungen durch unrichtige Wertangaben; die Übergangsbestimmungen des AußHG 1995 schließen einen Günstigkeitsvergleich mit dem AußHG 1984 aus
  2. FinStrG § 35 Abs 1; Zollkodex Art 212: Durch eine Einfuhr von Suchtstoffen nach Österreich kann seit 1. 1. 1995 kein Schmuggel mehr begangen werden, soferne diese nicht (ausnahmsweise legal) in den Wirtschaftskreislauf eingehen
  3. StPO § 281 Abs 1 Z 5: Unvollständigkeit einer Urteilsbegründung, die wich­tige Verfahrensergebnisse übergeht, widersprüchliche Aussagen nicht würdigt und widerstreitende Umstände nicht erörtert