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WAO § 12 Abs 1; B-VG Art 140 Abs 5, Art 140 Abs 7: Die Beurteilung eines Vorganges als Unternehmenserwerb ist nicht ausschließlich nach dem zugrundeliegenden Vertrag zu beurteilen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 442 Heft 15 v. 1.8.1997

die nach Aufhebung durch den VfGH neu erlassenen Bestimmungen über die Erwerberhaftung sind auf alle Fälle anzuwenden, bei denen die Erlassung des Haftungsbescheides nach Inkrafttreten der Novelle erfolgt

§ 12 Abs 1 WAO idF LGBl 1992/40

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