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- Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
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- »EuGH-Entscheidungen
- Lurger, Bögner, Ein Zahlungsdienstnutzer, der seiner Anzeigepflicht nach der Zahlungsdienste-RL für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang binnen 13 Monaten nicht nachgekommen ist, hat keine Möglichkeit, den Zahlungsdienstleister auf Grundlage einer anderen als der in der RL vorgesehenen Haftungsregelung in Haftung zu nehmen. Der Bürge des Zahlungsdienstnutzers ist von der Zahlungsdienste-RL nicht erfasst; er unterliegt daher weder der Anzeigepflicht noch kann er Ansprüche auf Basis der Haftungsregeln der RL geltend machen.
- Lurger, Bögner, Der Wille eines Verbrauchers, einen Fremdwährungsdarlehensvertrag aufgrund einer missbräuchlichen Klausel zur Gänze für unwirksam zu erklären, hat keinen Vorrang gegenüber der gesetzlichen Pflicht eines nationalen Gerichts, zu prüfen, ob die Sach- und Rechtslage, in der sich der Verbraucher ohne die missbräuchliche Klausel befunden hätte, mit den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen wiederherzustellen ist.
- Lurger, Bögner, Art 15 Abs 1 Buchst c des Lugano-II-Übereinkommens verlangt keine grenzüberschreitende Betätigung des beruflich oder gewerblich Handelnden bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für die Anwendbarkeit der Bestimmung genügt es, wenn der grenzüberschreitende Bezug zum Zeitpunkt der Klage gegeben ist.
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Rüffler, Müller, Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien: Rücktritt bei bloß fehlerhafter Anlegerbestätigung.
- Kellner, Liebel, Zur Ausführung von Wertpapiergeschäften ohne Deckung.
- Kellner, Liebel, Zu Wegfall und Ersetzung von Klauseln in FX-Verträgen.
- Kellner, Liebel, Zur Klagsausdehnung bei Sammelklagen.
- Kellner, Liebel, VKrG: Verbrauchereigenschaft eines Vermieters.
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Kellner, Liebel, Klauselentscheidung zur Versicherung gegen Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung von Zahlungsinstrumenten.
- Kellner, Liebel, Zu Aufklärungspflichten bei Due-Diligence-Prüfungen.
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