Der gegenständliche Leitlinienentwurf ergänzt die finalen Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit (EBA/GL/2022/01) und richtet sich sowohl an Institute als auch an Behörden. Er umfasst weitere Anforderungen an die Abwicklungsstrategien der Geschäftsveräußerung (SoB), Brückeninstitute (BI) und Abtrennung von Vermögenswerten (AST). Inhaltlich konkretisieren die Leitlinien die Definition des Übertragungsumfangs sowie die Operationalisierung der Abwicklungsstrategien.