Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte den finalen Entwurf technischer Durchführungsstandards (ITS) für die aufsichtliche Offenlegung zu ESG-Risiken (environmental, social, governance). Hintergrund stellt die in der Verordnung (EU) 2019/876 (CRR2) enthaltene Verpflichtung für große und kapitalmarktorientierte Institute dar, Informationen zu ESG-Risiken ab dem 28.6.2022 offenzulegen. Die Offenlegungsstandards sollen eine hohe Vergleichbarkeit der ESG-Performance von Instituten sicherstellen und dadurch die Marktdisziplin in diesem Bereich fördern.