Aufsätze
- Foglar-Deinhardstein, Nochmals zum Gläubigerschutz beim Formwechsel von der GmbH in die AG
Judikatur
- Für Beurteilung eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ist der „Gesamtplan“ maßgeblich (Festhalten an 6 Ob 48/12w) – Akzessorietät (von Dritten) gegebener Pfandrechte
- Offenlegungspflicht bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Geschäftsführern über den Jahresabschluss
- Abberufung des Stiftungsvorstands wegen mehrerer einzelner Pflichtverletzungen