Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Abberufung; wichtiger Grund.
Norm: § 27 Abs 2 PSG
Eine einzelne Pflichtverletzung, die noch nicht als grob zu bezeichnen ist, kann keinen Abberufungsgrund bilden.Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Abberufung; wichtiger Grund.
Norm: § 27 Abs 2 PSG
Eine einzelne Pflichtverletzung, die noch nicht als grob zu bezeichnen ist, kann keinen Abberufungsgrund bilden.