• Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
Mit 1. Jänner 2016 ist das neue Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) 2015 in Kraft getreten. Das Gesetz lässt dabei die bisherige Konzeption für Stiftungen und Fonds insoferne unberührt, als unter Stiftungen weiterhin auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit zu verstehen sind, deren Erträgnisse für den festgelegten Zweck eingesetzt werden können. Ebenso sollen Fonds auch in Zukunft nicht auf Dauer zur Verwendung für den gewidmeten Zweck bestimmte Vermögen mit Rechtspersönlichkeit sein. Auch hinsichtlich der Widmungszwecke wird an der bisherigen Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit festgehalten. Regelungsgegenstand sind darüber hinaus weiterhin jene Stiftungen und Fonds, die auf einem privatrechtlichen Widmungsakt beruhen. Für die Anwendbarkeit des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes 2015 soll es auch weiterhin notwendig sein, dass die Stiftung oder der Fonds nach dem Zweck über den Interessenbereich eines Landes hinausgeht.